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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.13

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- 622 -

"3. Wird der Kaufvertrag betreffend das
Grundstück Nr. 1001 in EZ 1592,
KG Innsbruck, nicht von der ECHIDNA
Real GesmbH beglaubigt unterfertigt
und bis längstens 25.10.2012 (einlangend) an die Stadt Innsbruck retourniert, übt die Stadt Innsbruck ihr Vorkaufsrecht gemäß Punkt XI. des Baurechtsvertrages vom 29.12.1978 aus
…"

Man kann den Ertragswert errechnen. Man
kann theoretisch eine ganz billige Vermietung vornehmen und nicht neu bauen. Dann
erfolgt die Berechnung genauso. Die Belastung des Grundstückes ist in der Berechnung nach dem Quadratmeterpreis nicht
damit gleichzusetzen, wie viel am freien
Markt für die Verfügbarkeit über dieses
Grundstück für die nächsten 46 Jahre von
uns so gesehen und eingeschätzt wird.

Dieser Beschluss wurde mit der Enthaltung
der Opposition zulässig im Stadtsenat am
16.10.2012 bereits gefasst. Nicht mehr und
nicht weniger ist der Fall. Das ist auch der
Punkt, über den wir heute abstimmen.

Es geht uns nicht um das passive Verhalten, jetzt nichts zu tun und die Frist verstreichen zu lassen. Wir möchten auch nicht
passiv warten, ob der Ankauf vom Investor
vorgenommen wird. Es wurde nicht nur signalisiert, sondern bereits ganz konkret vorgelegt, dass der Investor das Grundstück
kaufen möchte. Im Baurechtsvertrag ist enthalten, dass wir selber auch noch ein Gutachten machen können. Das ist wie ich anfangs bereits angesprochen habe, in all diesen Baurechtsverträgen enthalten, denn es
gibt zwei Gutachten, wo nun das arithmetische Mittel heranzuziehen ist.

Zum Sachverhalt: Ich darf aus dem Gutachten zitieren:
"Bei der Bewertung von Baurechtsangelegenheiten ist es der Kernpunkt, woraus sich
der theoretische Wert und der Rechnungswert eines Baurechtes ergibt. Dieser ergibt
sich aus der Differenz zwischen einem
marktüblichen Pachtzins für das Grundstück
und dem tatsächlichen Baurechtszins."
Diesen Passus werden Sie in allen Gutachten - ich hoffe, dass Sie auch viel mit Gutachten zu tun haben - finden.
Es wird aber darüber keine Auskunft gegeben, was sich ein Eigentümer eines Grundstückes mit einer Verwertung bzw. Nutzung
und in diesem Zusammenhang einer gesamtstadtplanerischen Entwicklung aktiv für
ein Grundstück vorstellt. Das eine ist mit
dem anderen nicht zu vergleichen. Das ist
der Kernpunkt, an dem sich manche stoßen
werden. Wie hoch ist der Wert eines Baurechtes? Das ist jener Betrag, der auch auf
dem Markt als Ablöse erzielbar ist. Man
kann sich am Baurecht orientieren. Der
Wert des Baurechtes in einer theoretischen
Berechnung ergibt sich aus der Differenz
zwischen einem marktüblichen Pachtzins
für das Grundstück und dem tatsächlichen
Baurechtszins.
Das hat mit dem, was ein Eigentümer eines
Grundstückes bzw. was ein Investor auf einem Grundstück realisieren möchte, nichts
zu tun. Man kann sich daran orientieren. Wir
sehen es aus der Sicht der Stadtentwicklung insgesamt, dass es einen höheren
Wert dafür gibt.

Das Gutachten ist auch von der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft,
von Mag. Schiener geprüft worden, der in
der Zwischenzeit sehr viel Erfahrung darin
hat. Es ist zu akzeptieren, dass wir bei einem Mittelwert auch nicht wesentlich höher
gekommen wären. Das ist festgelegt. Der
Bauberechtigte, der das Baurecht hat, hat
das Ankaufsrecht.
Natürlich kann man sagen, dass wir mit der
Widmung die Hand auf diesem Grundstück
haben. Ich möchte aber so ein Grundstück
in dieser Lage mit 16.000 m2 lieber in die
Verfügungsgewalt der Stadt Innsbruck zurück bringen, als dass dieses irgendwo am
freien Markt verkauft wird. Deshalb ist dieser Wert gegeben. Nach meinem Dafürhalten und jenem der Koalition sehen wir den
Wert auch so.
Ich weiß nicht, wer von Ihnen den Ort Bad
Gastein kennt. Dort gibt es diverse große
Bauten mitten im Ortszentrum. Die Gemeinde hat auch auf das Baurecht verzichtet, weil es vor allem aus dem Osten Investoren gegeben hat und der Ort nicht die entsprechenden Mittel aufbringen konnte. Was
ist dort passiert? Die Gebäude verfallen,
denn mit dem Grundstück wird nichts getan.
Dieses Problem könnten wir an dem wichtigen Standort auch haben. Deshalb erachte

Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012