Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf
- S.24
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Baurechts an die ECHIDNA Real Estate
GesmbH, eine Gesellschaft der PEMA Immobilien GesmbH.
Bei dieser Beilage ist noch ein E-Mail von
Dr. Gerstenbauer anhängig. Der Übernahmevertrag ist von Dr. Kiachl unterschrieben.
Dr. Kiachl ist beim Vorstandsdirektor
Dr. Petz als Generalsekretär angestellt. Der
erste Punkt betrifft die Präambel, Vertragsübernahme des Baurechts. Unter Punkt drei
findet man die Gegenleistungen für die Vertragsübernahme des Baurechtsvertrags. Ich
darf den Punkt 3.1 zitieren:
"Als Gegenleistung für die Vertragsübernahme des Baurechtsvertrages verpflichtet
sich die Brunecker Straße Ost GesmbH dafür Sorge zu tragen und haftet dafür, dass
die Projektgesellschaft an die Moser Holding AG oder an einen der namhaft gemachten Tochterunternehmen eine finanzielle Ablöse gemäß des nachstehenden
Punktes 3.2."
Unter Punkt 3.2 steht:
"Als finanzielle Ablöse wird ein Betrag von
€ 5 Mio vereinbart, der bis zum Zeitpunkt,
an dem das Mietverhältnis gemäß der beigelegten Punktation beginnt, auf ein von der
Zahlung begünstigtes namhaft zu machendes Konto unwiderruflich zur Anweisung gelangt."
Von der Zahlung ist die Moser Holding AG
begünstigt. Die € 5 Mio entstehen dadurch,
dass die bauberechtigte Moser Holding AG
jemanden gefunden hat, der ein Angebot
legt. Dieses Angebot wird an die Stadt Innsbruck übermittelt. In der Beilage ist enthalten, dass diese € 5 Mio als Angebot zu
werten sind und dann beginnt die Frist zu
laufen.
Ich darf auf die Beilage zwölf und dreizehn
hinweisen, die dem Stadtsenat am
28.8.2012 vorgelegen sind. Allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ist diese
Beilage für die Sitzung am 12.9.2012 vorgelegen. Es gibt natürlich auch diverse Stellungnahmen seitens der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration.
Zum Vorkaufsrecht darf ich den letzten
Punkt zitieren:
"Unter den genannten Aspekten, hinsichtlich
der Entwicklungsmöglichkeiten des Areals
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012
und der Verfügbarkeit, wird von Seiten der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, empfohlen, dass unter
den genannten Aspekten seitens der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, festzustellen ist, dass ein Erwerb des Baurechts der Schlüsselverlag J.
S. Moser GesmbH durch die Stadt Innsbruck im Hinblick auf eine mittelfristige, gesamthafte Entwicklung jedenfalls empfohlen
wird."
Jetzt kann gesagt werden, dass sich die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nicht um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kümmern
muss. Für diese Rahmenbedingungen haben wir entsprechende andere Abteilungen.
Die Mag.-Abt. IV, Subventionen - Förderungen, Ing. Schiener hat eine Stellungnahme
bezugnehmend auf das Vorkaufsrecht abgegeben. Diese Stellungnahme ist am
14.8.2012 in der Unterlage, als Beilage
dreizehn vorgelegen. In dieser Stellungnahme wird in verschiedener Hinsicht bewertet. Es gibt Bewertungen ohne Ausübung des Vorkaufsrechts. Da wurde ein
Barwert auf die Restlaufzeit von 46,12 Jahren mit den bestehenden Baurechtszinsen
in der Höhe von € 182.411,42, eine Kapitalisierung von 4 % angegeben. Das Baurecht
endet am 14.9.2058.
Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts errechnet sich auf den heutigen Wert ein Wert
von € 2,27 Mio. Mit der zehnjährigen Vermietung, die angesetzt wurde vom
Jahr 2012 bis zum Jahr 2022, ergibt sich in
Summe ein Gesamtbarwert von
€ 4.009.720,29. Bezieht man die Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, mit ein,
ergibt sich bei voller Verwertung des
Grundstücks inklusive Mietzahlungen ein
Wert von € 7.428.000.
Aus der Stellungnahme der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft geht auch
hervor, im Vergleich mit dem Barwert des
Baurechts, ist es eindeutig ersichtlich, dass
unter den getroffenen Annahmen die Ausführung des Vorkaufsrechts zu bevorzugen
ist. Es ist bekannt, dass wir unter diesen
Annahmen gesagt haben, dass wir primär
nicht dieses Baurecht selbst aufgreifen wollen, sondern die fertigen Punkte ausverhandeln. Aus diesem Grund haben wir uns über