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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.26

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- 635 -

um das bestehende Verwaltungsgebäude
zugängig zu machen.
Ich gehe nicht davon aus, dass das Sicherheitszentrum nicht entsteht.
Mag.a Sagl: Es kann grundsätzlich festgehalten werden, dass der Übernahmevertrag,
wie er von der Schlüsselverlag J. S. Moser
GesmbH vorgelegt wurde, sehr wenig über
das Mietverhältnis aussagt. Es wurden viele
wichtige Punkte nicht geregelt, unter anderem auch die Dauer des Mietverhältnisses.
Aus dem ganzen Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, dass es sich um
ein unbefristetes Mietverhältnis handelt. Die
Stadt Innsbruck hat aber immer die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten.
Dr. Tschütscher hat in seiner Stellungnahme zum Thema Mietverhältnis Stellung genommen, ob es sich um ein Mietverhältnis
handelt, das in den Anwendungsbereich
des Mietrechtsgesetzes fällt, welches doch
einige Kündigungsschutzbestimmungen
enthält. Es sprechen einige Gründe dafür,
dass das Mietrechtsgesetz mit den Kündigungsbestimmungen anwendbar ist. Es gibt
auch Argumente dies auszuschließen. Im
Zweifel könnte darüber gestritten werden.
Die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit hat
die Stadt Innsbruck auf jeden Fall. Ich spreche von drei Monaten bis zum Quartalsende. Ist das Mietrechtsgesetz anwendbar,
muss ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) geltend gemacht werden. Ist das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar, dann gibt es die Kündigungsmöglichkeit nach dem Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB), welches die Kündigung wesentlich einfacher macht, da kein
bestimmter Kündigungsgrund gelten gemacht werden muss. Es wäre auf jeden Fall
zweckmäßig mit der Schlüsselverlag J. S.
Moser GesmbH einen entsprechenden
Mietvertrag gesondert auszuformulieren, in
dem auch Kündigungsmöglichkeiten zu
Gunsten der Stadt Innsbruck ausverhandelt
werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dazu gibt es
eine Ergänzung: Mag. Gerl hat bereits am
Montag einen Termin mit Dr. Kiachl vereinbart. Wichtig ist für uns, dass der Mietzins
ausverhandelt ist. Im damals vorgelegenen
Kaufvertrag war vereinbart, dass der Mietzins nicht innerhalb einer bestimmten Frist
verändert werden darf. Hätte die ECHIDNA
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012

Real Estate GesmbH das übernommen und
hätten wir rückabgewickelt, bräuchten wir
den Mietzins nicht verändern.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Eine Zusatzfrage: Wenn die Stadt Innsbruck entweder
aufgrund vom Mietrechtsgesetz (MRG) oder
des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) kündigen wird, gibt es weitere
Zahlungen, die für diese Betriebsauflösung,
für diese Übersiedlung anfallen? Gibt es
Vorgespräche oder sonstiges? Erstens,
über die rechtliche Situation und zweitens
ob es bereits Gespräche gegeben hat.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf wieder aus dem Angebot der Schlüsselverlag J.
S. Moser GesmbH, welches am 16.7.2012
eingegangen und am 12.9.2012 vorgelegen
ist, etwas vorlesen:
"Schlüsselverlag J. S. Moser GesmbH verpflichtet sich bei Beendigung der Nutzung
der Druckerei zum vollständigen Abbau der
Druckmaschinen."
Das beinhaltet der Punk 3.4. In der Beilage
Nr.14, Baurechtsvertrag von 1978, unter
Punkt acht findet man das Baurechtsende:
"Mit der Beendigung nach 80 Jahren gehen
die auf der Baurechtsliegenschaft errichteten Bauwerke, samt den festen Investitionen in das Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck über."
Damals hat man geglaubt, dass solche Geschäfte einen Wert haben, wenn Bauwerke
übergehen. Das ist eine ähnliche Sache, die
wir am Patscherkofel zu lösen haben werden. Wie es mit der Bergstation, die errichtet wurde, weitergeht, ist noch nicht geklärt.
Das sind Punkte aus dem bestehenden
Baurecht. Für uns kann das nur besser
werden, weil man weiß, dass in der Zwischenzeit der Abbruch eine große Dimension hat. Das ist ein Punkt, der im Kaufvertrag
und in der Option steht. Die Abbruchkosten
für diese Gebäude sind zwischen € 800.000
und € 1,2 Mio geschätzt worden. In diesem
Fall wird die Option bestehen, dass diese
Abbruchkosten die ECHIDNA Real Estate
GesmbH übernimmt.
Beim Mietvertrag weiß ich es jetzt nicht
auswendig, aber der Mietvertrag wird sich
am Baurechtsvertrag orientieren. Das ist eine Sache, die für uns einen Wert hat. Wenn