Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.7
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ebenfalls für ein generelles Rauchverbot auf
Spielplätzen einsetzen!
Mit rauchfreien Grüßen, Ihr JugendratTeam.
Übrigens: Die Spielplatzordnung besagt,
dass Jugendliche ab 18 Jahren nicht mehr
auf dem Spielplatz spielen dürfen. Das ist
natürlich okay, denn welcher 18-Jährige will
schon gerne rutschen? Aber das Verbot gilt
auch für einige Sportanlagen, die zu den
Spielplätzen dazu gehören. Das veranlasste
die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) bereits dazu, einigen über 18-jährigen zu verbieten, dort Sport zu betreiben. Das kann ja
wohl nicht das Ziel der Stadt Innsbruck sein
und sollte schnellstmöglich überarbeitet
werden!"
Vorstehende Stellungnahme wurde dem
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Beschluss (einstimmig):
Vorstehend angeführter Punkt wird als
Nachtrag zur Tagesordnung genehmigt.
10.
I-OEF 101/2014
Wiedervorlage von Anträgen gemäß § 20 Abs. 6 GOGR
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gemäß § 20
Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates (GOGR) habe ich als Bürgermeisterin Anträge von Gemeinderatsmitgliedern
dem Gemeinderat vorzulegen, sofern diese
Anträge nicht innerhalb eines Jahres erledigt worden sind.
Folgende Anträge gelten demnach seit der
letzten Vorlage am 16.10.2014 als noch
nicht abgeschlossen:
Gemeinderat vom 24.10.2013:
9.
Änderung der Innsbrucker
Parkabgabenverordnung, Ergänzungsantrag der Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP), rechtliche Prüfung - Nachtrag
-
Der Akt wurde laut Gemeinderatsbeschluss vom 05.12.2013 dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.
Dieser hat in seiner Sitzung am
18.12.2013 beschlossen, eine Stellungnahme der Kontrollabteilung einzuholen. Frau Bürgermeisterin weist
nach Behandlung dieser Stellungnahme in der Stadtsenatssitzung am
29.01.2014 den Akt dem Kontrollausschuss zur Beratung zu. Sie empfiehlt,
auch die nicht im Kontrollausschuss
vertretenen Fraktionen einzubinden.
Ein erweiterter Kontrollausschuss hat
diesbezüglich noch nicht getagt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zum Ergänzungsantrag zu Punkt 3. j) der Tagesordnung vom 16.10.2014, Änderung der Innsbrucker Parkabgabeverordnung:
Sie erinnern sich, da hat sich die Frage gestellt, ob das in Kurzparkzonen zulässig ist.
Es wurde in der Zwischenzeit geprüft und
sollte eigentlich auf die heutige Tagesordnung. Es war aber mein Versehen, dass
das letzten Donnerstag noch nicht freigegeben wurde.
Ich beantrage deshalb, als Nachtrag nachstehend angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
-
Änderung der Innsbrucker Parkabgabenverordnung, Ergänzungsantrag der
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), rechtliche Prüfung - Nachtrag
Es ist dem eigenen Wirkungsbereich der
Gemeinde zuzuordnen, somit können wir
das heute behandeln.
GR-Sitzung 13.11.2014
Zahl I-OEF 126/2013
"Begrenzung der Kosten bei öffentlichen Baumaßnahmen" (GR Kunst)
-
Zahl I-OEF 128/2013
"MÜG, rechtliche Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzfähigkeit"
(GR Mag. Abwerzger):
Laut Stadtsenatsbeschluss vom
18.12.2013 soll Frau Bürgermeisterin in
einem Schreiben an den Landesgesetzgeber die MandatarInnen des Tiroler Landtages einladen, durch eigenständige Anträge im Landtag initiativ zu
werden. Es wird jedoch zuvor das Ergebnis der Behandlung des Themas im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbar-