Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.35
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lich. Das Krampuswesen ist zwar eine
schöne Tradition und diesbezüglich gibt es
auch sehr schöne Umzüge. Die Bürgerinnen und Bürger vom Stadtteil Hötting-West
haben sich im letzten Jahr zu Recht über
die ausufernde Tageszeit beschwert, in der
das Krampusunwesen Einzug hält.
Ich denke, die Verordnung ist eine gute
Möglichkeit - in der Einschränkung auf die
Dauer der Tage und der Uhrzeit - damit das
Krampuswesen weiterhin florieren kann. Es
sollte nicht bereits Mitte November damit
begonnen werden.
Die Überprüfung wird wie immer auch eine
Herausforderung sein. Der Rahmen wäre
festgelegt. Manche Dinge benötigen eine
gewisse Zeit, bis es sich durchspricht.
17.
I-RA 908/2014
Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes registrierte Genossenschaft mbH,
Wohnanlage Am Bichl Nrn. 2 bis
10, Vorkaufsrecht der Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.11.2014:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte des Grundstücks 766/41 in
EZ 702, Grundbuch 81112 Igls, im bücherlichen Miteigentum der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des
Siedlerbundes registrierte Genossenschaft mbH, stimmt dem Verkauf der
Wohnungseigentumseinheit Reihenhaus """"""""""", des Pkw-Tiefgaragenabstellplatzes """"""""""" und des PkwAbstellplatzes im Freien """"""""""" an
die bisherige Mieterin """""""""" """""" """"
"""""""""""""""""""""", zu.
Die Käuferin, """""""""" """""""""", räumt
der Stadt Innsbruck ob ihrer jeweiligen
Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 702, Grundbuch 81112 Igls,
wieder ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten (im Rang nach dem
Vorkaufsrecht für die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls) ein,
das grundbücherlich sichergestellt wird.
GR-Sitzung 13.11.2014
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Im Sommer
hatten wir bereits einen Akt in ähnlicher
Form zu beraten. Dieser wurde als Notrecht
des Stadtsenates für den Gemeinderat vollzogen.
Es geht um die Einräumung der Wohnanlage am Bichl Nrn. 2 bis 10 in Igls und die
Abwicklung nach dem Standard des Vertrages.
18.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
18.1
IV 10154/2014
Jesuitenkolleg Immobilien & Co
KG, Fassadenrestaurierung, zweiter Bauabschnitt, Gebäude Sillgasse Nr. 6
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.10.2014:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Jesuitenkolleg Immobilien & Co KG für die Fassadenrestaurierung des Gebäudes Sillgasse Nr. 6 in Innsbruck mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 7.230,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
18.2
IV 10155/2014
Jesuitenkolleg Immobilien & Co
KG, Sanierung der Fassadensockel der Gebäude Universitätsstraße Nr. 8 und Sillgasse Nrn. 2
bis 8
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.10.2014:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Jesuitenkolleg Immobilien & Co KG für die Sanierung der Fassadensockel der Gebäude Universitätsstraße Nr. 8 und Sillgasse Nrn. 2
bis 8 in Innsbruck mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 5.200,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.