Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.3

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-3-

Die zeitliche Befristung des Vorkaufsrechtes
von 15 Jahren wird gegen eine unbefristete
Einräumung des Vorkaufsrechtes getauscht.
7.

Stadt Innsbruck angesehen. Zur nachhaltigen Sicherung dieses Projektes
wird die bestehende Vereinbarung mit
dem Verein Z6-Streetwork aufgelöst
und durch die vorliegende Fassung,
welche stadtrechtsgemäß unterfertigt
wird, ersetzt. Damit werden im Wesentlichen die Leistungen des bisherigen
Pilotprojektes berücksichtigt und die
jährliche Subventionssumme von
€ 57.000,-- auf € 67.500,-- erhöht.

V-KU 14043/2013
Öffentliche Bücherei der Ursulinen, Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes im Arbeitsjahr 2014, Subvention

Beschluss (einstimmig):

2.

Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2014:
Der Aufteilung des Förderbeitrages 2014 für
die öffentliche Privatbücherei der Ursulinen
in der Höhe von € 31.000,-- wird zugestimmt.
10.

Die Finanzierung der zusätzlich anfallenden Kosten von € 9.500,-- ist aus
den bestehenden Subventionstöpfen
zu bestreiten, solange diese noch nicht
erschöpft sind.
I-OEF 28/2013
Resolution zur Novellierung des
Glücksspielgesetzes

8.

V 1933/2014
HC Tiroler Wasserkraft Innsbruck
- Die Haie, Jahressubvention 2014

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.02.2014:
Der Innsbrucker Eishockey-Bundesligaverein HC Tiroler Wasserkraft Innsbruck
(HCI) - Die Haie erhält seitens der Stadt Innsbruck eine Sondersubvention für den
Spielbetrieb der Saison 2013/2014 in der
Höhe von € 150.000,-- (die Bedeckung erfolgt über die Vp. 1/269000.757325 - laufende Transferzahlung - Sondersubventionen S 531). Die ergänzende Basis-Jahressubvention in der Höhe von € 130.000,-- erfolgt wie üblich über den Ausschuss für
Sport und Gesundheit im März 2014 (mit
anschließendem Gemeinderatsbeschluss).
9.

IV 13067/2013
Z6-Streetwork aufsuchende Sozial-, Kultur- und Freiraumarbeit mit
Jugendlichen, Vereinbarungsänderung/-ergänzung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.01.2014:
1.

Das bisherige Pilotprojekt "vor_Ort"
wird als wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Sozialleistungen in der

GR-Sitzung 27.02.2014

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.02.2014:
Präambel
Glücksspiel kann zu Suchtverhalten und in
weiterer Folge zu mannigfaltigen Problemen
für die Betroffenen führen. Das von der Abteilung Soziales im Amt der Tiroler Landesregierung herausgegebene "Tiroler Suchtkonzept 2012" widmet sich dieser Problematik und stellt unter anderem fest, dass eine
stoffungebundene Abhängigkeit oder Störung der Impulskontrolle dann angenommen
wird, wenn ein bestimmtes Verhalten wiederholt als unwiderstehlich erlebt und befolgt wird. Dieses Verhalten führt letztlich
zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen. Das größte Gefährdungspotenzial
in dieser Hinsicht geht von Glücksspielautomaten, Sportwetten und - allerdings mit
deutlichem Abstand - den klassischen Casinospielen aus.
Um eine konsequente Unterbindung des illegalen Glücksspiels zu ermöglichen, werden die Mitglieder des Nationalrates, die
Landtagsabgeordneten des Landes Tirol
sowie der Österreichische Städtebund aufgefordert, in folgender Weise auf den Bundesgesetzgeber einzuwirken: