Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.37
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21.
Anträge des Stadtteilausschusses
Vill vom 06.10.2014
21.1
I-OEF 99/2014
Leitbilderstellung für Vill
in
Bgm. Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
die zwei anwesenden Vertreter des Unterausschusses Vill, Obmann Dr. Profanter
und Ing. Dworschak, recht herzlich begrüßen.
Ich referiere den Antrag des Stadtteilausschusses Vill vom 06.10.2014:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Erstellung eines Leitbildes für Vill wird in
Auftrag gegeben und die professionelle Begleitung und Betreuung des Erstellungsprozesses mit Beteiligung des Unterausschusses Vill finanziert.
Dieser Antrag wurde im Stadtteilausschuss
Vill behandelt und einstimmig angenommen. Ich habe bereits damals in dieser Sitzung gesagt, dass letztlich die Beauftragung
der Prozesserstellung und die Verwendung
der Mittel in der Hoheit bzw. im Ermessen
des Unterausschusses Vill liegt. Der Unterausschuss Vill wird finanziell dotiert und die
Mittel können dadurch von ihm freigegeben
werden.
So wie der Antrag lautet, sollte die Mitfinanzierung mit der Stadt Innsbruck passieren.
Dem würde ich jetzt nicht zustimmen. Beim
nächsten Leitbildprozess, den die Stadt
Innsbruck beauftragt, ist Mühlau an der
Reihe. Mühlau ist ein Stadtteil, der keinen
Stadtteilausschuss hat. Dieser Prozess
wurde aus Kapazitätsgründen auf beamteter und politischer Ebene zurückgestellt.
Ich sehe es für den Stadtteilausschuss Vill
so, dass er das selbst beauftragen und
durchführen kann. Es ist quasi nicht die
Aufgabe der Stadt Innsbruck und deckt sich
damit, was ich bereits bei der Stadtteilsitzung Vill gemeint habe.
StR Mag. Fritz: Frau Bürgermeisterin, ich
hätte einen anderen Vorschlag zur Vorgangsweise. Wir sind prinzipiell nicht dagegen, dass es einen Leitbildprozess für Vill
gibt. Ansonsten hätte es der Stadtteilausschuss Vill nicht beschlossen. Du - ich übrigens auch - bist der Meinung, dass die
Stadtteilausschüsse mit ihrem eigenen
Budget die Einleitung solcher Prozesse
durchaus selbständig in die Hand nehmen
können.
Je nachdem, wie man diesen Prozess anlegt, kann es sein, dass die Budgetmittel,
über die die Stadtteilausschüsse selbstständig verfügen, nicht ausreichen, da sie
nicht sehr hoch sind. Die Stadtteilausschüsse würden dann wieder an die Stadt Innsbruck herantreten.
Um diesen Weg nicht ganz abzuschneiden
und nicht bei Null neu beginnen zu müssen,
beantrage ich,
diesen Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Der Stadtteilausschuss Vill kann auf jeden
Fall mit den eigenen Budgetmitteln beginnen und wir können uns im Stadtsenat ansehen, ob das Geld reicht oder ob es noch
darüberhinausgehende Wünsche gibt, über
die man dann, wenn sie auftreten, beraten
und beschließen könnte. Der Antrag wird
dadurch nicht abgelehnt.
StR Gruber: Nachdem ich bei der Sitzung
des Stadtteilausschusses Vill auch dabei
war, weiß ich, dass der dort beschlossene
Inhalt mit dem hier nicht ganz konkludent
ist. Es war die erste Stadtteilausschusssitzung in Vill, wo die Anträge formuliert wurden.
Ich muss jetzt wahrscheinlich einen Abänderungsantrag stellen? Dazu muss ich
nachfragen, ob der Stadtteilausschuss Vill
seine Mittel zur Finanzabwicklung verwenden kann. Ich bitte um Auskunft darüber, da
ich das nicht weiß.
Ich finde die Vorgehensweise von StR
Mag. Fritz sehr positiv und glaube, dass es
die Intention des Stadtteilausschusses Vill
war, für diesen Prozess eine gewisse finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wir sind
allgemein sehr sparsam - sogar die Opposition. Deshalb hat man gesagt, dass sie damit starten sollten. Das wäre ein Öffnen eines Fensters, wenn noch Mittel notwendig
werden. Dazu müsste man sich ohnehin mit
dem Stadtteilausschuss Vill zusammensetzen.
Als Gemeinderat müssten wir sozusagen
befürworten, dass der Stadtteilausschuss
Vill einen Leitbildprozess initiiert.
Auf der anderen Seite können wir jetzt nicht
beschließen, wie viel Geld wir dafür freimachen möchten. Hier fehlen uns stadtrecht-
GR-Sitzung 13.11.2014