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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.98

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Personalausgaben

Wie alljährlich bildeten die Personalausgaben die größte Ausgabenpost
im Ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen, welche die
aktiven Bediensteten betreffen, beliefen sich laut Jahresrechnung auf
€ 68,509 Mio. gegenüber einem Präliminare von € 68,117 Mio. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2012 waren Mehrausgaben von
€ 1,636 Mio. zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist
gegenüber dem Vorjahr um 0,17 Prozentpunkte auf 18,9 % gesunken.

Personalsubventionen

Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2013 in einer Höhe von € 2,303 Mio. angefallenen Personalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt
€ 1,277 Mio. im Wege der Abgangsdeckung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche
der mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das
diesbezügliche Finanzvolumen betrug im Jahr 2013 € 3,1 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2013 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss betrug € 4,59 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich im Jahr 2013 mit einem Betrag in Höhe
von € 105,0 Tsd. niederschlug.

Ausgleichstaxe

Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Bundessozialamt mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Für das Kalenderjahr 2013
musste, wie schon für 2012, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden,
da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Darüber
hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung von zwei in Ausbildung
stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine
Prämie in der Höhe von rd. € 5,5 Tsd. lukriert werden. Die Besetzungsquote belief sich auf 187,0 %.

Pensionsaufwand

Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren € 32,386 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten € 31,862 Mio. (- 0,55 % gegenüber 2012). Unter Berücksichtigung
der im Jahr 2013 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur
Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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