Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.40
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lung des Straßen- und Regionalbahnprojektes voraussichtlich mit rd.
€ 100 Mio. ausgenutzt.
2.
Die Mag.-Abt. IV wird beauftragt, die
sich damit eröffnende Möglichkeit der
Nutzung des restlichen Kreditrahmens
von rund € 50 Mio. für andere Projekte,
wie zum Beispiel das Projekt "Neubau
Patscherkofelbahn", - in Abstimmung
mit der Europäischen Investitionsbank
(EIB) und im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.06.2018,
IV 2085/2015 - umzusetzen.
Damit wird der Verfall des Kreditrahmens sowie eine zusätzliche Finanzierungsvereinbarung mit der Europäische
Investitionsbank (EIB) vermieden.
3.
4.
Gleichzeitig ist die Mag.-Abt. IV angehalten, entsprechend der Empfehlung
des Finanzbeirates, weiterhin die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung mit
Direktdarlehen durch den Gestellungsbetrieb zu nutzen. Die Rückzahlungen
sind dabei auf das Liquiditätserfordernis des Gestellungsbetriebes abzustimmen.
Der Gemeinderat nimmt dabei zur
Kenntnis, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) dieser Vorgangsweise
zustimmt, soweit die seit 2010 angefallenen Kosten für das Straßen- und Regionalbahnprojekt seitens der Stadt Innsbruck € 150 Mio. nicht unterschreiten. Laut aktuellem Ausweis der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) werden sich
die Gesamtkosten für die Stadt Innsbruck seit 2010 auf rund € 173 Mio. belaufen.
5.
Nachdem mit der Änderung der Mittelverwendung nur zwischen maastrichtneutralen Budgetabschnitten (85 - 89)
verschoben wird, erfüllt die Finanzierung auch weiterhin die Vorgaben des
Österreichischen Stabilitätspaktes und
ist nicht maastricht-schädlich.
6.
Der ursprünglich beschlossene Rahmen hinsichtlich der Verzinsungsart
bleibt von der Verwendungsänderung
unberührt. Das heißt die Mag.-Abt. IV
hat sich in Summe an folgende Aufteilung zu halten:
GR-Sitzung 13.12.2018
Verzinsungsart
Kreditbetrag
Anteil
Laufzeit
60.000.000,--
40,0%
25 Jahre
50.000.000,--
33,3%
15 Jahre
Abstatter
40.000.000,--
26,7%
25 Jahre
Summen
80.000.000,--
100,0%
Fixverzinst
Abstatter
Fixverzinst
endfällig
Variabel verzinst
Entsprechend der bisher abgerufenen Kredittranchen (5) sind noch folgende Beträge
abrufbar:
Verzinsungsart
Kreditbetrag
Fixverzinst - endfällig
40.000.000,--
Variabel verzinst
- Abstatter
40.000.000,-___________
Summen
80.000.000,--
7.
Dabei bleibt auch die bisherige Vorgabe, dass vor der Aufnahme der variabel verzinsten Kredittranche (€ 40
Mio.) eine Prüfung hinsichtlich von Absicherungsinstrumenten, wie z. B. eines Caps, durch die Mag.-Abt. IV erfolgen muss und zur Entscheidung dem
Stadtsenat vorzulegen ist, weiter aufrecht.
8.
Die Mag.-Abt. IV erhält den Auftrag für
alle anderen notwendigen und für das
Projekt nützlichen Erklärungen, Veranlassungen, usw. zu sorgen.
Insbesondere sind davon die aus der
aufsichtsbehördlichen Genehmigung
resultierenden Maßnahmen umfasst.
GR Kunst: Wir sind der Meinung, dass die
Möglichkeit nicht besteht, die Kreditmittel
abzurufen, um diese zweckentfremdet zu
verwenden. Ich habe mir das Protokoll der
Sitzung des Gemeinderates vom
17.07.2016 durchgesehen. Der Vertrag umfasst 131 Seiten. Ich habe nur gelesen,
dass die Kreditmittel dem Zwecke entsprechend verwendet werden müssen, das bedeutet für den Bau der Straßen- und Regionalbahn. Es ist kein Passus vorzufinden,
dass die Gelder anders verwendet werden
dürfen.
Zudem beziehe ich mich noch auf einen EMail-Schriftverkehr von Martin Prunkhorst,
Chef der Europäischen Investitionsbank
(EIB) Österreich. Eine formelle Umwidmung