Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.50

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- 856 -

Wir hätten uns erspart, dass die Leute wieder Geld für die Kurzparkzone bezahlen
müssen, um einen Naherholungsraum zu
nützen, der ihnen zusteht. Zudem wären die
Debatten hier im Gemeinderat nicht notwendig gewesen. Man muss nicht für alles bezahlen, weil man als Bürger auch einmal etwas ohne Geld genießen kann.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GRin Mag.a Lutz: Es wurde schon angesprochen, dass wir zu diesem Punkt gerne
einen Abänderungsantrag einbringen wollen.
Wir sind prinzipiell für die Parkstraßenregelung und uns der Problematik auf der Hungerburg durchaus bewusst. Es gibt aber
Punkte, bei denen wir anderer Meinung
sind, die bereits kurz andiskutiert wurden.
Ich verstehe auch nicht, wie die Einführung
einer Gebühr verhindern soll, dass in diesem Gebiet wild geparkt wird. Denn das
kann meiner Ansicht nach nur durch erhöhte Kontrollen erfolgen. Das gleiche gilt
für das Parken vor dem Feuerwehrgebäude.
Hier müssen daher strengere Kontrollen
samt Bestrafungen bzw. wenn nötig das Abschleppen der Fahrzeuge durchgeführt werden.
Prinzipiell sprechen wir uns schon für die
Parkstraßenregelung aus, aber möchten
auch für Familien und SeniorInnen einen
Mittelweg finden. Den Betrag von € 7,-- für
die Naherholung am Berg zu bezahlen, finden wir sehr hoch. Gerade Familien und SeniorInnen nutzen dieses Gebiet sowohl unter der Woche als auch am Wochenende
gerne.
Der Parkplatz des ehemaligen Lebensmittelmarktes Spar wird, wie wir gehört haben,
vorwiegend von diesen Dauerparkenden
besetzt. Das sehen wir natürlich sehr problematisch. Wenn man nur auf diesem Parkplatz € 4,-- für das Tageticket verlangt, werden die DauerparkerInnen verdrängt. Die
StudentInnen fahren nicht jeden Tag auf die
Hungerburg und werfen den Betrag von
€ 4,-- in den Parkautomat, um dort ihr Auto
abzustellen. Das Fahrzeug muss bewegt
werden und kann nicht immer am gleichen
Platz stehen bleiben und somit wird es
diese Dauerparkenden nicht mehr geben.
GR-Sitzung 13.12.2018

Für uns ist ein Betrag in Höhe von € 4,-- sozial verträglich für Familien und SeniorInnen
und daher stellen wir folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 853)
zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung (Parkstraßenregelung) im Stadtteil
Hungerburg, soll dahin abgeändert werden,
dass am so genannten Spar-ParkplatzAreal, Höhenstraße 125, ein Naherholungsund Wanderparkplatz eingerichtet wird. Die
Parkabgabe soll eine maximale Höhe von
€ 4,-- pro Kalendertag betragen.
Mag.a Lutz, Dr.in Winkel, Mag. Anzengruber,
Bsc, Gruber, Wanker und Mag. Falch, alle
eigenhändig
GR Depaoli: StRin Mag.a Schwarzl, meine
Bewunderung, Sie können alles schönreden, auch wenn es zum Nachteil der BürgerInnen ist. Wovon sprechen wir denn auf der
Hungerburg? Dort gibt es seit Jahren Probleme, die bekannt sind, verursacht durch die
DauerparkerInnen. Es wurden schon Maßnahmen gesetzt, wie die Errichtung des
Gehsteiges. Dabei frage ich mich, wofür ein
Gehsteig vor einer Kirche eine Breite von
5 m aufweisen muss. Egal, aber diese Maßnahmen sind richtig und wichtig.
Man darf die jetzt geschaffenen geordneten
Parkmöglichkeiten nicht ursächlich mit der
Gebührenpflicht verbinden. Es gibt andere
Lösungen, um den Dauerparkenden Herr zu
werden und trotzdem nicht den Familien auf
der Geldtasche zu liegen.
Diese Lösungen habe ich StRin
Mag.a Schwarzl bei der Stadtteilversammlung auf der Hungerburg gesagt, bei der nur so nebenbei bemerkt - ein Großteil der
Anwesenden von Ihren Vorschlägen nicht
begeistert war. Eine Bewohnerin von Gramart hat damals geschildert, dass sie keine
AnwohnerInnenparkkarte erhält, weil sie einen privaten Parkplatz hat und daher jeden
Tag mit ihrem Kind Richtung Hungerburg
fährt, um dann mit dem Bus in die Stadt zu
gelangen. Wenn die Dame jeden Werktag
€ 7,-- zahlen muss, ergibt sich im Monat ein
Betrag in Höhe von € 200,--, obwohl wir von
einer Bewohnerin der Hungerburg sprechen.