Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.69
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Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
41.
MagIbk/25897/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F30, Hötting, Teilfläche der Gp. 72, KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F12), gemäß § 36
TROG 2016
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F29, Wilten, Bereich
zwischen Trasse Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Leopoldstraße und Klostergasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hg), gemäß § 36 sowie
§ 111 TROG 2016, wird beschlossen.
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
40.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
MagIbk/25908/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B15, Saggen, Bereich
zwischen Goethestraße, Schubertstraße, Erzherzog-Eugen-Straße,
Sennstraße, den Freilandflächen
entlang des Inns, Stifterstraße
und Ing.-Etzel-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SAB13, Nr. SA-B9, Nr. SA-B7, Nr. SAB1 und Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs.
1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA-B15, Saggen, Bereich zwischen
Goethestraße, Schubertstraße, ErzherzogEugen-Straße, Sennstraße, den Freilandflächen entlang des Inns, Stifterstraße und
Ing.-Etzel-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B13, Nr. SA-B9, Nr. SAB7, Nr. SA-B1 und Nr. 78/x), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F30, Hötting, Teilfläche der Gp. 72, KG Hötting (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F12),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
42.
MagIbk/25896/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD-B11, Olympisches
Dorf, An-der-Lan-Straße 45 und
45a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. OD-B5), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.11.2018:
GR-Sitzung 13.12.2018