Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.94

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48.12 GfGR/190/2018
Wohnungen, Informationsplattform für mögliche Zu- und Abschläge bei Richtwertmieten
(GR Plach)
GR Plach: Die meisten Altbauten in Innsbruck unterliegen dem sogenannten Richtwertmietzins. Dieser setzt bundesgesetzlich
Beschränkungen für den Mietpreis, der vereinbart werden darf. Der Richtwertmietzins
für Mietverträge wird vom Bundesministerium für Justiz zweijährlich herausgegeben.
Er enthält die zulässigen Zu- und Abschläge
für Lage und Wohnungsgestaltung. Das ist
ein Bereich, mit dem die Mag.-Abt. IV,
Schlichtungsstelle, der Stadt Innsbruck zu
tun hat.
Andere Städte in der Republik Österreich
gehen bereits mit einem guten Beispiel voran und bieten eine transparente Aufstellung an, die MieterInnen abhält, ungesetzliche Mietzinse zu vereinbaren. Dies wirkt
dämpfend auf den Mietpreis ein.
Es wäre das Ziel für die Stadt Innsbruck,
dies ebenso transparent zu gestalten. Dafür
soll ein Serviceportal auf der Homepage der
Stadt Innsbruck eingerichtet werden. Dort
werden die zulässigen Zu- und Abschläge
für Lage oder Wohnungsgestaltung aufgeführt. Die Expertise dafür ist in der Mag.Abt. IV, Schlichtungsstelle, vorhanden.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Plach und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
15.11.2018 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
48.13 GfGR/191/2018
Schaffung von leistbarem Wohnraum als grundsätzliches Bekenntnis (GR Mag. Falch)
Bgm. Willi: Ich schlage vor, die Abstimmung zu diesem Antrag mit dem Antrag von

GR-Sitzung 13.12.2018

GR Depaoli (siehe Seite 878) gleich im Anschluss zu vorliegendem Antrag durchzuführen.
GR Mag. Falch: Ich ersuche um
Annahme des Antrages.
Zu Punkt 48.1
GfGR/157/2018
Areal Blasius-Hueber-Straße 4,
Umwidmung (GR Depaoli)
GR Depaoli: Als Gemeinderat sind wir immer noch das Gremium, das über die Widmung entscheiden kann. Im Vorfeld habe
ich von verschiedenen Fraktionen vernommen, dass sie ebenso für diesen Antrag
stimmen werden, weil sie im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zu
wenige Informationen erhalten haben.
Unserer Einschätzung nach ist jede/r,
der/die sich für die Errichtung dieses Hotels
ausspricht, gleichzeitig gegen die Errichtung
von leistbarem Wohnraum in der Stadt Innsbruck. Viele Parteien haben leistbares Wohnen in ihrem Parteiprogramm inkludiert.
Wenn wir den BürgerInnen signalisieren,
dass uns diese Hotelkette mehr am Herzen
liegt, als das billige Wohnen, glaube ich,
dass viele dieser Parteien ihre Glaubwürdigkeit verlieren werden.
Wie kann es sein, dass diese Hotelgruppe
bereits in verschiedenen Internetplattformen
für dieses Hotel wirbt, als ob es schon errichtet worden wäre, obwohl der Gemeinderat dazu noch keinen Beschluss gefasst
hat?
Ich ersuche um
Annahme des Antrages.
GR Mag. Krackl: Wenn es Sie,
GR Depaoli, interessiert, woher diese Werbung stammt, empfehle ich Ihnen sich an
die Meininger Shared Services GmbH, zu
wenden. Es liegt nicht in der Verantwortung
des Gemeinderates, welche Inhalte auf irgendwelchen Homepages von privaten Unternehmen veröffentlicht werden.
Ich habe im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bereits versucht, darüber aufzuklären, dass die Errichtung leistbarer Wohnungen in diesem Areal
nicht funktionieren würde. Ihr müsst mit dem