Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.102

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- 908 -

Zusammenarbeit mit InvestorInnen zerstören.
Wir leben in einer kapitalistischen und demokratischen Gesellschaft. Es ist nicht so,
wie in China, dass alle Wohnblöcke usw.
vom Staat selbst realisiert werden. In der
Republik Österreich werden manche Bauten
durch Private und manche wiederum durch
die öffentliche Hand errichtet. In der Stadt
Innsbruck haben wir die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) und das ist
keine Selbstverständlichkeit.
Wir brauchen aber überdies private InvestorInnen. Ich finde es toll, wenn diese zu uns
kommen. Besonders mit Unterstützung des
Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) können wir tatsächlich eine Stadt nachhaltig
und mit Lebensqualität entwickeln. Der Investor hat mit uns über vier Jahre hinweg
diskutiert und plötzlich denkt die Politik um,
nur, weil es jetzt neue Mitglieder im Gemeinderat gibt, die anscheinend keinen
Austausch mit ihren VorgängerInnen zu
pflegen scheinen - tut mir leid, aber diesen
Eindruck habe ich.
Solange dieses Projekt noch nicht abgeschlossen ist, ist es selbstverständlich die
Aufgabe eines/r jeden Mandatares/In des
Gemeinderates sich über die vergangenen
Sachverhalte zu informieren und nachzulesen. Das ist meine Meinung. Die Anfrage,
die zu diesem Thema eingebracht wurde,
wurde von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, beantwortet. Dabei finde ich es nicht korrekt, dass
man MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck
diese Vorwürfe macht. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ist meiner Meinung nach unterbesetzt und arbeitet sehr hart.
Betrachtet es einmal aus der Perspektive
des Investors. Es haben etliche Verhandlungen stattgefunden, wobei natürlich Zugeständnisse gemacht wurden. Zum Beispiel
wurde das Gebäude unter Denkmalschutz
gestellt, obwohl es für den Investor vorteilhafter wäre, das Gebäude einfach abzureißen. Man hat den Gewinn des Investors damit reduziert. Trotzdem wurde nach langen
Jahren endlich ein Projekt mit dem Einverständnis der Stadt Innsbruck entwickelt und
dann soll der Gemeinderat dem Projekt
plötzlich die Widmung verwehren?

GR-Sitzung 13.12.2018

Wie würdet Ihr so eine Vorgehensweise
empfinden? Würdet ihr nicht wütend auf die
PolitikerInnen sein? Ich würde mich in diesem Falle ziemlich aufregen. Wir sollten
mehr an unsere Verantwortung denken, die
wir tragen. Gefährlich in dieser Debatte
habe ich empfunden, dass zum Beispiel
eine Wohlmeinung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
keine Wertigkeit haben soll.
In unserem Klub wissen wir ganz genau,
was im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte passiert. Ich
schreibe dazu einen Bericht und wir sprechen darüber.
GR Plach: Ich kann mich den Ausführungen von GRin Duftner teilweise anschließen.
Aus unserer Sicht müsste der Antrag in dieser Form eigentlich zurückgewiesen werden
und genau deshalb werden wir ihn auch ablehnen. Inhaltlich möchte ich mich von meinen VorrednerInnen abgrenzen.
Ich verstehe, dass dieses Projekt eine lange
Vorgeschichte hat. Unser Klubobmann war
in der vergangenen Periode im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vertreten.
Der Rechtsstaat sieht bestimmte Abläufe innerhalb des Prozesses der politischen Beschlussfassung vor. Im Zuge einer politischen Diskussion kann eine andere Darstellung der Sachlage dargeboten werden.
Das Baurecht wurde mit einem exorbitanten
Baurechtszins für den Grund der Österreichische Bundesforste AG erworben. Die
Stadt Innsbruck hat versucht durch Verhandlungen und Unterschutzstellung des
Gebäudes dieses Projekt zu verhindern. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat dieses Projekt sogar als "Stopfprojekt" bezeichnet.
Dabei steht meine Ansicht im Widerspruch
zu GRin Duftner. Ich verstehe die Position
der GRÜNEN hierbei nur bedingt, besonders auf Grund der Involvierung von
GR Mag. Fritz zur damaligen Zeit. Nachdem
die Unterschutzstellung erwirkt wurde, hat
man es nicht erreicht, dass der Investor auf
seinen Gewinn verzichtet, sondern er wird
mit der Unterschutzstellung konfrontiert.
Diesbezüglich möchte ich auf den Inhalt
meines vorigen Antrages verweisen, weil
dieses Gebäude vor dem Jahre 1945 erbaut