Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.115
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des Projektsicherungsvertrags erfunden.
Der/Die Privatinvestor/in bekommt einen
Bebauungsplan, aber gebaut wird nur das
Projekt, das in der Projektsicherungsmappe
dargestellt ist - dies dient der Qualitätssicherung.
Dann wird zeitgleich dieser Vertrag vorbereitet und unterschrieben. 20 Jahre lang haben wir Bebauungs- und Flächenwidmungspläne von der Tagesordnung des Gemeinderates abgesetzt, wenn die Verträge nicht
unterschrieben vorlagen. Jemand, der sich
daran erinnern kann, dass wir dies über
20 Jahre so gehandhabt haben, soll sich
doch jetzt nicht wundern, dass die Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten und der
Bürgermeister solche Verträge ausarbeiten,
bevor es zur Beschlussfassung im Gemeinderat kommt.
Wann soll es denn sonst beschlossen werden, wenn wir selbst einfordern, dass es
ohne Projektsicherungsvertrag keine Flächenwidmung bzw. neuen Bebauungsplan
gibt? Im Übrigen gibt es auch keine weiteren Verträge. Solche Projekte zeichnen sich
durch viele Verträge aus. Die vertragliche
Situation muss so weit ausgearbeitet werden, dass ein Vertrag vor der Sitzung des
Gemeinderats unterschrieben vorliegt.
Erst dann kann der Gemeinderat in Ausübung seiner Souveränität als oberstes Organ der Stadt Innsbruck eine Flächenwidmung oder einen Bebauungsplan verordnen. Es kann aber nicht vorher sein, weil
sonst würde ein/e Investor/in, der/die bei
Sinnen ist, niemals solche Verpflichtungen
auf sich, überdies kein Geld in die Hand
nehmen und somit nie in Projektentwicklung
investieren. Dann können wir zwar "Hurra"
schreien, weil wir beschließen können was
wir wollen, aber es wird auch kein/e Investor/in, die/der bei Sinnen ist, keinen weiteren Kubikmeter in der Stadt Innsbruck
bauen.
GRin Mag.a Lutz: Ich bin irritiert und schockiert. Als neue Gemeinderätin höre ich
Dinge, die mir beinahe Angst machen. Als
ich in einem der ersten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte saß, wurde unter dem Tagesordnungspunkt "Allgemeines" zu diesem
Thema diskutiert und dazu eine Wohlmeinung ausgesprochen.
GR-Sitzung 13.12.2018
Im Anschluss haben wir dieses Thema in
meinem Klub besprochen. In der Diskussion
kamen wir darauf, dass wir dazu eigentlich
eine andere Meinung haben. So wie es von
meinen VorrednerInnen teilweise beschrieben wurde, "darf" weder ich als Gemeinderätin noch meine KollegInnen aus der Fraktion ihre/seine Meinung zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte und der Sitzung des Gemeinderates ändern.
Ich weiß, dass dies aber erlaubt ist. Wir haben heute gehört, dass man diese Verträge
auf Grund der Wohlmeinung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte unterfertigt hat. Das schockiert
mich unglaublich.
Ich weiß, dass am 20.07.2017 in einem
Schreiben von DI Sailer, Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, erwähnt wurde, dass sich der
Bauherr noch nicht sicher ist, was er genau
entwickeln möchte.
StR Federspiel: Ich weise die Anschuldigung von Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer,
dass wir uns in billigster FPÖ-Manier zu diesem Thema äußern, aufs Schärfste zurück.
GR Mayer: Ich orte sehr viele Nebelgranaten bei dieser Diskussion, weil man sich dabei nicht mehr herausreden kann. Dies hast
Du, Bgm. Willi, im Treibhaus selbst gesagt.
Ich wundere mich extrem über GRin Duftner,
dass sie sich so sehr für InvestorInnen einsetzen möchte. Ich empfehle, dass solchen
Projektsicherungsverträgen in Zukunft ein
Satz hinzugefügt werden soll: "Vorbehaltlich
der Beschlussfassung im Gemeinderat."
Bgm. Willi: Ich habe es wichtig gefunden,
dass wir diese ausführliche Diskussion
heute geführt haben. Hätte es keine Veränderung bei der letzten Wahl gegeben, wäre
dieses "System" einfach so weitergeführt
worden. Durch die Gemeinderatswahl 2018
sowie die damit verbundenen Veränderungen, ist ein zusätzlicher Informationsbedarf
entstanden. Ich kann für mich selbst sagen,
dass ich mich auf die Informationen zu diesem Thema, die ich erhielt, verlassen habe.
Ich weiß, dass dieses Projekt seit dem
Jahre 2015 im Gange ist.
Der zentrale Wunsch leistbares Wohnen an
diesem Standort zu realisieren, war zu kei-