Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.149
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft die jährlich an den Gestellungsbetrieb zu leistenden Budgetzuschüsse nicht mehr für das
jeweilige Finanzjahr (2014 bis 2017) in ihrer Gesamtheit ausbezahlt.
Das anordnungsberechtigte Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
überwies die präliminierten und vom Gemeinderat zur Gänze freigegebenen Budgetzuschüsse allerdings in mehreren der Höhe nach unterschiedlichen jahresübergreifenden (periodenfremden) Teilzahlungen
dem Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck. Aufgrund dieser Handhabe – teils im laufenden Jahr und teils im nächsten Finanzjahr die städtischen Budgetzuschüsse auszubezahlen – wurde auf der betreffenden
Haushaltstelle im Beobachtungszeitraum 2014 bis 2017 regelmäßig
eine Verbindlichkeit (schließlicher Kassenrest) dargestellt.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung im Rahmen der Einschau
auf dieser betreffenden Haushaltsstelle für die prüfungsrelevanten Finanzjahre fest, dass das zuständige Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV über das in den diesbezüglich verfügten Ausführungsbestimmungen (Voranschlag 2014 und 2015) zulässige Auslaufmonat (Jänner) hinaus noch Zahlungen für das vergangene Jahr tätigte.
Im Hinblick auf den Grundsatz der Jährlichkeit wies die Kontrollabteilung ausdrücklich darauf hin, dass gemäß den verbindlichen Bestimmungen der VRV 1997 (§ 11 Zeitliche Abgrenzung der Verrechnung)
nach dem 31. Jänner des neuen Finanzjahres nur mehr Buchungen
des inneren Verrechnungsverkehrs und Abschlussbuchungen zulässig
sind.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung einerseits im Sinne
der Budgetwahrheit und Transparenz und andererseits zur notwendigen Bedeckung der Personalausgaben für die an die IKB AG zugewiesenen Bediensteten, künftig ein erhöhtes Augenmerk auf eine möglichst zeitnahe und periodengerechte Vorschreibung bzw. Bezahlung
der gesamten jährlichen städtischen Budgetzuschüsse an den Gestellungsbetrieb zu legen.
Außerdem machte die Kontrollabteilung in diesem Kontext nochmals
darauf aufmerksam, dass der Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck
diese Budgetzuschüsse ausschließlich zur Finanzierung der Pensionszahlungen der damaligen überlassenen städtischen Bediensteten an
die IKB AG dringend benötigt. Die seit 2014 beschränkte Auszahlung
der veranschlagten Budgetzuschüsse im selben Finanzjahr führte dazu, dass der Gestellungsbetrieb teilweise zur Aufrechterhaltung der
notwendigen Liquidität (fristgerechte Erfüllung seiner Pensionsverpflichtungen) außerplanmäßig auf das zweckgebundene Finanzvermögen zugreifen musste.
Des Weiteren merkte die Kontrollabteilung ergänzend an, dass auch
der Anlagebeirat bzw. Finanzbeirat (Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb) in seinen dem Stadtsenat darlegenden Liquiditätsvorschauen (Cash-Flow-Planungen) auf einen vollständigen
Zufluss dieser städtischen Geldmittel im jeweiligen Finanzjahr hinwies.
Außerdem hielt der Anlagebeirat fest, dass das Finanzvermögen (Anteilsverkauf von 25,0 % + 1 Aktie der IKB AG) mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2023/2024 aufgebraucht sein wird. Darüber hinaus
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
16