Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.151
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Im Jahr 2017 wies der Gestellungsbetrieb gegenüber der Stadt Innsbruck keine Forderung (offenen Posten) in Höhe von € 2.768.000,00
hinsichtlich Abgangsdeckung aus. Die Kontrollabteilung zeigte sich
diesbezüglich verwundert, da das städtische Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft die restlichen Teilzahlungen der Abgangsdeckung für
das Jahr 2017 von je € 1.100.000,00 und € 1.668.000,00 dem Gestellungsbetrieb erst Anfang des Jahres 2018 überwies.
Diesbezügliche Nachforschungen der Kontrollabteilung zeigten, dass
der Leiter des Gestellungsbetriebes den von der Stadt Innsbruck noch
für das Finanzjahr 2017 zu erhaltenden Betrag von € 2.768.000,00
vorab
auf
der
Vp.
2/899500+862000
Lfd.
Transferzlg.Abgangsdeckung vereinnahmte. Die buchhalterische Gegenbuchung
zur Einnahmeanordnung wurde über ein Sachkonto der voranschlagsunwirksamen Gebarung (390000 Passive Rechnungsabgrenzung) abgewickelt.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung ist der Gestellungsbetrieb verpflichtet, im Sinne der Haushaltsgrundsätze der Budgetwahrheit und klarheit in der Jahresrechnung einen ordnungsgemäßen buchmäßigen
Ausweis der schließlichen Kassenreste (Forderungen) auf dem Haushaltskonto 2/899500+862000 Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung darzustellen.
Korrespondierend mit den Bestimmungen der VRV 1997 bezüglich
Inhalt und Gliederung der Haushaltsrechnung empfahl die Kontrollabteilung, in diesem Kontext eine Prüfung hinsichtlich der Abbildung eines schließlichen Kassenrestes betreffend Abgangsdeckung für das
Jahr 2017 sowie künftig mehr Bedacht auf eine der Höhe nach entsprechende Dokumentation der schließlichen Kassenreste auf der in
Rede stehenden Haushaltsstelle zu nehmen.
In der Stellungnahme wurde die Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung zugesichert.
5.1.3 Zinsen
Zinsen im UA 899500
2015 bis 2017
Mit nachfolgender Tabelle skizzierte die Kontrollabteilung die Entwicklung der Haushaltsstelle 2/899500+823000 GestellungsbetriebVerrechnung, Zinsen für den Prüfungszeitraum 2015 bis 2017.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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