Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.166
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Basis für die eigentliche Veranlagungsentscheidung war/ist die Gegenüberstellung des vorhandenen Kapitalstockes („Assets“; d.h. des
Vermögens bzw. der Vermögensmasse) und der Pensionsauszahlungsverpflichtungen („Liabilities“; d.h. der Zahlungsverbindlichkeiten).
Damit verbunden ist die Fragestellung, ob bzw. wie lange die aus der
Vermögensmasse erwirtschafteten Erträge einschließlich der Verwendung der Substanz zur Bedienung der erwarteten Pensionsauszahlungen ausreichen und inwieweit ein allfälliger Unterdeckungsbetrag
separat finanziert werden muss.
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Projektgruppe „Veranlagung“
waren in einem umfangreichen Bericht vom 20.05.2003 zusammengefasst. Der darin enthaltene Beschlussvorschlag wurde vom Stadtsenat
in seiner Sitzung vom 08.07.2003 angenommen.
Im Detail nahm der Stadtsenat die im erwähnten Bericht von der Projektgruppe „Veranlagung“ vorgeschlagene strategische AssetAllocation (also die Aufteilung des zu veranlagenden Vermögens auf
verschiedene Assetklassen [Immobilien, Anleihen, Aktien etc.]) samt
Organisation der Veranlagung zustimmend zur Kenntnis.
Ohne die exakten Veranlagungsdetails im Rahmen dieses Berichtes
detailliert darzustellen, erwähnte die Kontrollabteilung, dass von der
Projektgruppe auch eine Veranlagung in lokale Immobilienprojekte
angedacht und vorgeschlagen worden ist. Dies insofern, als vom gesamten erzielten Verkaufserlös ein betraglicher Anteil von €
27.000.000,00 (ca. 20 %) für Immobilientransaktionen bereitgestellt
wurde. Der restliche Betrag von € 107.444.700,00 (ca. 80 %) des gesamten Veräußerungserlöses war für eine (langfristige) Kapitalmarktveranlagung nach Maßgabe der im Rahmen des erwähnten Berichtes
dargestellten Untersuchungsergebnisse vorgeschlagen. Diesbezüglich
wurde die MA IV im Zuge des Stadtsenatsbeschlusses vom
08.07.2003 mit einer entsprechenden Angebotseinholung und Bestbieterermittlung beauftragt.
Außerdem wurde vom Stadtsenat beschlossen, dass das Ergebnis
des Bieterverfahrens zur Zuschlagserteilung und zumindest halbjährlich Berichte über den Stand, Entwicklung und Änderungen der Veranlagung in Form von Soll-Ist-Vergleichen vorzulegen waren/sind.
Beschluss
des Stadtsenates
vom 21.01.2004
Dem Beschluss des Stadtsenates vom 08.07.2003 folgend hat die
MA IV in enger Zusammenarbeit mit dem eingerichteten Anlagebeirat
und dem beauftragten externen Unternehmen für Vermögensmanagement (Investmentconsulter der Stadt Innsbruck) eine Angebotseinholung bei namhaften nationalen und internationalen Investmentmanagern sowie Kapitalanlagegesellschaften samt Depotbank zur
vorgesehenen Kapitalmarktveranlagung des um den Immobilienteil
verminderten Verkaufserlöses in der Höhe von € 107.444.700,00 vorgenommen.
Der Anlagebeirat hat sich in seiner (ersten) Sitzung vom 22.12.2003
dafür ausgesprochen, dem Stadtsenat das an der Ausschreibung teilnehmende Unternehmen „N.N.“ als Bestbieter sowohl für den Auftrag
als Investmentmanager als auch für die Kapitalanlagegesellschaft und
Depotbank zu empfehlen.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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