Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.169
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Abgrenzung
aktives / passives
(Fonds-)Management
Allgemein erläutert entscheidet der Fondsmanager beim aktiven
Fondsmanagement, welche Veranlagungstitel (bspw. Anleihen, Aktien
etc.) gekauft und verkauft werden. In der Regel wird dabei eine bestimmte Strategie (bspw. Wertsteigerung) verfolgt. Das Verhalten des
Fondsmanagements basiert dabei auf der Strategie des Fonds. Der
Fonds wird somit aktiv verwaltet. Es finden immer wieder Änderungen
in der Veranlagungszusammensetzung statt. Der Fondsmanager versucht dabei, eine höhere Wertentwicklung als die seines Vergleichsindex zu erzielen. Ziel des aktiven Fondsmanagements ist es, eine bessere Rendite als dessen (vordefinierte) Benchmark zu erzielen.
Hingegen wird beim passiven Fondsmanagement allgemein betrachtet
mit Investments in Indexfonds versucht, einen bestehenden Index
möglichst genau nachzubilden. Die Verwalter nehmen dabei selbst
keine Veränderungen vor. Dieses passive Managementkonzept setzt
somit vorwiegend auf die Veranlagung in Indexprodukte und verzichtet
dabei auf prognosebedingte Wertpapierumschichtungen.
Umsetzung
passives Management –
Abwicklung im Rahmen
von Bankdepots
Unter ständiger Einbindung des für die Stadt Innsbruck tätigen externen Controllers sowie des Anlagebeirates wurde letztlich die Entscheidung getroffen, diesen passiven Managementansatz – was die
rechtlichen Rahmenbedingungen anbelangt – nicht im Rahmen einer
erneuten Spezialfondskonstruktion zu vollziehen. Am einfachsten und
günstigsten wurde die Abwicklung im Rahmen von Bankdepots angesehen.
Daher betraf die von der MA IV vorgenommene Angebotseinholung in
diesem Zusammenhang die Führung von Depots und Verrechnungskonten für Veranlagungen hinsichtlich der Pensionsrückdeckung des
Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck. Gesucht wurde – vor dem
Hintergrund des Vollzuges des passiven Managements – eine reine
Depot-/Abwicklungs- sowie Kontoführungsstelle, zumal die Aufträge
für Wertpapier- und Geldtransaktionen ausschließlich vom Investor
(der Stadt Innsbruck) erteilt wurden. Bezüglich der vorgenommenen
Ausschreibung ging eine Bank als Bestbieter hervor, welcher mittels
Stadtsenatsbeschluss vom 08.05.2013 der Zuschlag als Depot- und
Verwahrstelle erteilt worden ist.
Einrichtung von
Wertpapierdepots und
Verrechnungskonten
In weiterer Folge wurden bei dieser Bank zwei Wertpapierdepots samt
jeweiligen Verrechnungskonten eröffnet, wobei ein Depot zur Abwicklung des Sicherungsteiles und ein weiteres Depot zur Abwicklung des
Dynamikteils dient(en).
In den für die gegenständliche Einschau maßgeblichen Prüfungsjahren 2017 (und 2016) bestanden im Gestellungsbetrieb geführte Wertpapierveranlagungen zum jeweiligen Jahresultimo nur mehr im Rahmen des Sicherungsteiles.
Aufbauorganisation
in Bezug auf die
Veranlagung
„Pensionsrückdeckung
Gestellungsbetrieb“
Im Zuge der Umsetzung des passiven Managementansatzes im Jahr
2013 wurden von der Finanzabteilung in Zusammenarbeit mit dem
externen Controller durchaus umfangreiche (Regelwerk-)Dokumente
in Bezug auf die Veranlagung „Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb“ erstellt. Dabei wurde (bzw. wird) im Rahmen eines Organisationshandbuches die Aufbau- und Ablauforganisation festgeschrieben.
Zudem wurden (neue) Anlagerichtlinien und ein Risikomanagementkonzept verschriftlicht.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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