Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.171
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Hinsichtlich der Benennung des Beirates mit (ursprünglich) „Anlagebeirat“ ergab sich im Jahr 2016 eine Änderung. Anlässlich der mit Beschluss des städtischen Gemeinderates vom 14.07.2016 freigegebenen Beanspruchung von Kreditmitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung des Regionalund Straßenbahnprojektes wurde weiterführend festgelegt, ein Risikomanagement auf der Kreditseite auf- (bzw. das Bestehende) auszubauen. Von der MA IV als zuständiger Fachdienststelle wurde dabei
vorgeschlagen, die Ressourcen des bereits eingerichteten (bewährten) Anlagebeirates zu nutzen. Mit Beschluss des StS vom 07.09.2016
wurde einer (neuen) Geschäftsordnung für diesen Beirat zugestimmt.
Neben dem erweiterten Aufgabenbereich, welcher sich ab diesem
Zeitpunkt nicht mehr nur auf Veranlagungs-, sondern auch auf Finanzierungsfragen bezieht, wurde die Bezeichnung des Beirates auf „Beirat für Veranlagungen und Finanzierungen“ (kurz: Finanzbeirat der
Stadt Innsbruck) geändert.
Die Geschäftsstellenfunktion für den Beirat wird – gemäß den Formulierungen in der Geschäftsordnung – von der MA IV ausgeübt. Diese
Geschäftsstelle (in der Person des Leiters des Referates Subventionen und Liegenschaftsbewertungen des Amtes für Finanzverwaltung
und Wirtschaft in der MA IV) organisiert die Sitzungsvorbereitung, die
Aufbereitung der Sitzungsunterlagen und die Führung der Sitzungsprotokolle.
Externer Controller
Mit Beschluss des Stadtsenates vom 08.07.2003 wurde die MA IV
beauftragt, Angebote bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen
des begleitenden operativen und strategischen Risikomanagements/Con-trollings auf Basis der seinerzeit angedachten bzw. vorgesehenen Veranlagungsorganisation einzuholen. Bereits damals waren
als wesentliche Organisationsbestandteile der „Anlagebeirat“ und ein
(externer) „Controller“ vorgesehen.
Dabei sollte der Controller neben den Kontrollaufgaben in Bezug auf
die langfristige Veranlagung (Einhaltung der Veranlagungsrichtlinien,
Umsetzungskontrolle
des
„Anlageverwalters“,
Kostenkontrolle,
Benchmarkkontrolle) die laufende Überwachung des Deckungsgrades
des Vermögensrestes zu den Verpflichtungen sowie die Beratung des
Anlagebeirates im Hinblick auf die strategische Veranlagungspolitik,
die Beobachtung der relevanten Entwicklungen auf dem Anlagemarkt
etc. wahrnehmen.
Der Stadtsenat erteilte in seinen Sitzungen vom 05.11.2003 und
12.11.2003 nach erfolgter Ausschreibung durch die MA IV die Zustimmung zum Vertragsabschluss mit dem betreffenden Vermögensmanagement-Unternehmen.
Aufgrund der Umstellung des Veranlagungsstils von einem aktiven
Management (seinerzeit vergeben an eine VermögensmanagementUnternehmensgruppe) auf einen passiven Managementansatz erfolgte
mittels Beschluss des Stadtsenates vom 08.01.2014 auch eine Änderung/Erweiterung des Leistungsbildes des bislang beauftragten (externen) Controllers.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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