Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.175

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der Erträge aus der Bewirtschaftung der Immobilien) bis zum Jahr 2039
ausreichen sollten, um die Pensionsverbindlichkeiten zu bedienen. Ab
dem Jahr 2040 bis zum Ende des Jahres 2050 (damals angenommener
voraussichtlicher Auslauftermin) sollten sämtliche zu diesen Zeitpunkten
noch vorhandenen (Pensions-)Verbindlichkeiten durch eine Verwertung
der Immobilien (Verkauf oder Belehnung) abgedeckt werden.
Gemäß dem Bericht der Projektgruppe Veranlagung vom 20.05.2003
(Basis für den Beschluss des StS vom 08.07.2003) belief sich der Barwert der Restverbindlichkeiten nach planmäßiger Realisierung des Immobilienteils damals auf € 145,4 Mio. Diesen Restverbindlichkeiten
standen (restliche) Vermögenswerte von ca. € 107,5 Mio. (gesamter
Verkaufserlös abzüglich Immobilienteil) gegenüber, welche im Rahmen
einer langfristigen Veranlagung verfügbar waren.
Um eine gänzliche Bedeckung der Verbindlichkeiten sicherzustellen,
wurde im Bericht darauf hingewiesen, dass die sich abzeichnende
(Deckungs-)Lücke in Höhe von damals ca. € 38,0 Mio. durch jährliche
Budgetzuschüsse der Stadt geschlossen werden müsste/muss. Unter
der Annahme einer vollkommen risikolosen Kapitalmarktveranlagung
hätte sich der jährliche Zuschussbedarf damals auf durchschnittlich € 2,2
Mio. belaufen.
7.2 Entwicklung Deckungslücke und
daraus abgeleitete Maßnahmen und Empfehlungen
Simulationsstudien
des externen
Controllers

Der externe Controller wurde im Rahmen seiner vertraglich zu erbringenden Leistungen bezüglich des begleitenden Risikocontrollings unter
anderem dazu verpflichtet, so genannte „Simulationsstudien“ zu erstellen. Diese Studien haben die Einschätzung der Bedienbarkeit der aktuarisch jeweils zu einem Jahresstichtag neu errechneten Restverbindlichkeiten in Bezug auf den verbliebenen Kapitalstock zum Inhalt.
Die Ergebnisse dieser Studien wurden vom Anlagebeirat (aktuell Finanzbeirat) in seinen Sitzungen behandelt und daraus Handlungsempfehlungen für die Stadt Innsbruck abgeleitet.

Deckungslücke zum
Veranlagungsbeginn
per 25.03.2004 –
Darstellung als
(fiktive) strategische
Barwertbilanz

Zu Beginn der Veranlagung per 25.03.2004 (Datum der Einrichtung der
Spezialfondsveranlagung) ergab sich eine Deckungslücke von € 30,42
Mio. In Form einer Bilanz (Aktiva und Passiva) zeigte sich im Hinblick
auf die als Barwerte (also auf den Betrachtungszeitpunkt abgezinsten)
dargestellten Summen von Vermögen und Verbindlichkeiten das folgende Bild:

Die Differenz zwischen dem stichtagsbezogenen Wert des veranlagten
Vermögens und dem zu diesem Zeitpunkt gegenüberstehenden Barwert
der restlichen (Pensions-)Verbindlichkeiten wird in dieser Darstellung als
„Shareholder Value“ bezeichnet. In Bezug auf die gesamthafte Betrach…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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