Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.180
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Unter Berücksichtigung der Einnahmen (allen voran der Gestellungsentgelte) beliefen sich die Auszahlungserfordernisse bezüglich der Pensionsverbindlichkeiten des GESB im Zeitraum 2017 bis 2050 auf nominal € 344,74 Mio. Diese sind im praktizierten Bedeckungsmodell über
die bestehenden Finanzveranlagungen, lokale Immobilienprojekte sowie
Budgetzuschüsse der Stadt Innsbruck zu finanzieren.
8 Veranlagung in regionale Immobilienprojekte (Immobilienteil)
8.1 Allgemeines
Stand Immobilieninvestments per
31.12.2017
In der zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung letzten Berichterstattung an den Stadtsenat (von diesem in seiner Sitzung am
07.02.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen) im Zusammenhang
mit der Veranlagung zur Pensionsrückdeckung des Gestellungsbetriebes zum Stichtag 31.12.2017 wurde der Realisierungsgrad der diesbezüglichen Immobilienveranlagung von der MA IV folgendermaßen dargestellt:
Vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft wird in seinem am
16.01.2018 zum Stichtag 31.12.2017 erstellten Bericht darauf verwiesen,
dass vier Projekte abgeschlossen werden konnten und aus den Baurechtserlösen entsprechende Einnahmen lukriert werden.
Außerdem wurde im Jahr 2010 der Ankauf von 3 Grundstücken im Entwicklungsgebiet „Roßau-Süd“ mit einem gesamten Investitionsvolumen
von ca. € 7,0 Mio. vorgenommen. Weiters wurde im Jahr 2013 die zu
diesem Zeitpunkt noch verbliebene Veranlagungsreserve von rd. € 1,78
Mio. in den Ankauf eines Grundstückes in Mühlau investiert.
Gemeinsam mit dem investierten Betrag von € 4,3 Mio. zur Abdeckung
von Pensionslasten des Jahres 2005 sowie dem für die Freimachung
des Campagnereiter-Areals angesetzten Betrag von € 4,95 Mio. wurde
der vorgesehene Betrag von € 27,0 Mio. für Immobilienveranlagungen
vollständig ausgeschöpft.
Zahlungsflüsse aus
Immobilienveranlagungen im
Berechnungsmodell des
externen Controllers
In den ursprünglichen Überlegungen war ab dem Jahr 2040 bis zum
Ende des Betrachtungszeitraumes im Jahr 2050 vorgesehen, die restlichen (Pensions-)Verbindlichkeiten durch die Verwertung (oder Beleihung) der betreffenden Immobilienveranlagungen zu bedienen. Durch
den aufgrund verschiedener Umstände zeitlich näher gerückten (und
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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