Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.30
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Die BFI sicherte dies in ihrer Stellungnahme zu, betonte aber, dass
sich grundsätzlich an der Anzahl der derzeit zur Verfügung stehenden
Ober- und Hauptbrandmeisterposten nichts ändern sollte.
Kennzeichnung im
Dienstpostenplan
Weiters hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass drei Branddienstmitarbeiter, welche einen Funktionsposten inne hatten, im Dienstpostenverteilungsplan nicht als solche gekennzeichnet waren. Es erging deshalb die Empfehlung, den Dienstpostenverteilungsplan diesbezüglich
zu ergänzen.
Die BFI sagte einen Abgleich mit dem Amt für Personalwesen zu. Ergänzend dazu kündigte das Amt für Personalwesen an, die Kennzeichnung der Funktionsposten im Dienstpostenverteilungsplan gemeinsam
mit dem Branddirektor vorzunehmen.
Ruhend gestellte
Funktionszulage
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass ein BFIMitarbeiter seit 01. Juli 2002 den Funktionsposten eines Sonderfahrzeugkommandanten bekleidet, weshalb ihm damals auch die (kleine)
Funktionszulage zuerkannt wurde. Wegen einer länger dauernden
Krankheit ist die Auszahlung der Zulage im September 2010 nach den
Bestimmungen der Nebengebührenverordnung richtigerweise ruhend
gestellt worden. Obwohl der betroffene Dienstnehmer seinen Dienst
aber im November 2010 wieder angetreten hat, war die Zulage zum
Prüfungszeitpunkt noch immer ruhend gestellt.
Die Kontrollabteilung empfahl, dieses Versäumnis umgehend zu bereinigen und die entsprechenden Nachzahlungen in die Wege zu leiten.
Im Anhörungsverfahren führte das Amt für Personalwesen als Ursache
hierfür einen Verknüpfungsfehler in der EDV-gestützten Lohnverrechnung ins Treffen. Weiters wurde mitgeteilt, dass eine Nachrechnung
und Richtigstellung vorgenommen worden sei und die Auszahlung mit
den Bezügen im Februar 2014 erfolge.
Erfassung der Zulagenempfänger auf verschiedenen Lohnarten
Schließlich fiel der Kontrollabteilung auf, dass der Empfängerkreis der
in Rede stehenden Zulage unter zwei verschiedenen Lohnarten dokumentiert ist, weshalb empfohlen wurde, die Zulage für Funktionsposten
in Hinkunft unter einem Arbeitstitel zu erfassen.
Diesbezüglich kündigte das Amt für Personalwesen in der Stellungnahme an, die Zulage für Funktionsposten ab Februar 2014 ausschließlich unter der Lohnart „qualifizierte Mehrleistung für Funktionsposten“ zu erfassen.
Brandsicherheitswachdienste
Als Maßnahme zur Brandverhütung und Brandbekämpfung kann die
Behörde für bestimmte Veranstaltungen einen Feuerwehrbereitschaftsdienst (Brandsicherheitswache) vorschreiben. Die gesetzlich relevanten
Grundlagen hierfür finden sich in der Tiroler Feuerpolizeiordnung
(1998) sowie im Tiroler Veranstaltungsgesetz (2003). Brandsicherheitswachdienste werden bspw. bei Veranstaltungen im Tiroler Landestheater, in den Kammerspielen, in den Stadtsälen, in der Messehalle,
im Congress, in der Olympiahalle oder bei Fußballspielen etc. geleistet.
Der Brandsicherheitswache haben die jeweils erforderliche Anzahl von
Angehörigen der örtlich zuständigen Feuerwehr und erforderlichenfalls
ein feuerpolizeilicher Sachverständiger anzugehören. Die Auflagen und
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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