Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.183

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Die belegmäßige Nachverfolgung dieser Angelegenheit durch die Kontrollabteilung zeigte, dass dem GESB von der Stadt Innsbruck am
28.09.2005 ein Betrag von € 4.298.691,18 (als Abgangsdeckung) zugeführt worden ist.
Mögliche künftige
Entnahme aus dem
GESB –
Empfehlungen

Vom Stadtsenat wurde in diesem Zusammenhang weiters beschlossen,
dass im Bedarfsfall bei Notwendigkeit des Ankaufes von Grundstücken
(für Wohnbauzwecke) aus dem Immobilienteil der Betrag von € 4,3 Mio.
(dem GESB) wieder entnommen werden kann.
Seither wird diese Position in den (halbjährlichen) Berichterstattungen
der MA IV an den Stadtsenat hinsichtlich der Entwicklung des Immobilienteils der Veranlagung Pensionsrückdeckung angeführt.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass vom externen Controller in seinen schriftlichen Dokumentationen bezüglich der
Simulationsstudien bzw. zuletzt der „Strategieanalyse“ vom 28.04.2017
zur Thematik der regionalen Immobilienprojekte erläutert wird, dass derzeit € 4,5 Mio. noch nicht in Immobilienprojekte investiert sind. Für den
Fall, dass sich ein interessantes Objekt ergeben sollte, könne dieser
Betrag aus den Finanzveranlagungen (des GESB) entnommen werden.
Die Kontrollabteilung empfahl einerseits, die aufgezeigte betragliche
Divergenz zwischen den Berichterstattungen der MA IV und der Strategieanalyse des externen Controllers abzuklären und zu korrigieren. In
der dazu abgegebenen Stellungnahme wurde angekündigt, die Korrektur
zu veranlassen.
Andererseits wurde von der Kontrollabteilung auf das vom externen
Controller bereits für das Jahr 2024 prognostizierte Aufbrauchen der
Finanzveranlagungen des GESB hingewiesen. Vor diesem Hintergrund
empfahl die Kontrollabteilung, diesen Betrag – welcher im Jahr 2005 aus
dem Immobilienteil zur Finanzierung von Pensionslasten des GESB
verwendet worden ist – in die im Detail noch auszuarbeitenden strategischen Überlegungen betreffend die Verwertung von Immobilien miteinzubeziehen. Im Anhörungsverfahren verwies die MA IV darauf, dass sie
bestrebt ist, den Finanzbeirat mit der betreffenden Thematik zu befassen.
8.4 Grundstücke „Roßau-Süd“

Ankaufsbeschluss im
Jahr 2010

Im Jahr 2010 wurden im Bereich des Griesauweges südlich des Gewerbegebietes Roßau von der Stadt Innsbruck im Rahmen des Immobilienteiles GESB die drei Grundstücke Nr. 579/3, 589 und 590 – alle KG Amras – erworben.

Tauschgeschäfte

Mittlerweile hat sich die Fläche des Grundstücks Nr. 579/3 infolge von
insgesamt drei Tauschgeschäften deutlich verringert.

Die bei flächenmäßiger Betrachtung beiden kleineren Tauschtransaktionen gehen auf Tauschgeschäfte zurück, bei denen die maßgeblichen
Flächen des Grundstücks im Ausmaß von 220 m² und 774 m² von der
Stadt Innsbruck gegen Grundstücksflächen in der Philippine-WelserStraße zur Realisierung des Projektes „Ausbau und Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3“ getauscht worden sind.
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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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