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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.192

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Feststellungen,
Empfehlungen

Bei der stichprobenhaften Einsicht in die vorliegenden Begründungen für
das Jahr 2017 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw. Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten
getroffen:







Stadtplanung / Transfers an Gemeinden, -verb. u. -fonds
Volksschulen / Entgelte für sonstige Leistungen
Neue Mittelschulen / Entgelte für sonstige Leistungen
Sonstige Einrichtungen / Entgelte für sonstige Leistungen
Straßen und Verkehr / Schadensfälle
Sonstige Einrichtungen / Transferzahlungen Land

In den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Fällen haben die betroffenen Dienststellen im Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht begründet und eine Umsetzung der Empfehlungen der
Kontrollabteilung soweit wie möglich zugesichert.
Nachweis der
Erläuterungen

Eine weitere Nachschau der Kontrollabteilung betrifft die von der
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft im Nachweis der Erläuterungen stets abgegebenen Erklärungen „die Budgetierung und Abrechnung erfolgt nach Meldungen und Vorschreibungen der IIG“. Konkret davon betroffen sind einzelne Voranschlagsposten der Mietzinsaufwendungen sowie der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der im Eigentum der IIG & Co KG stehenden und auch jener von der IISG für die
Stadtgemeinde Innsbruck verwalteten Objekte und Grundstücke.
Bereits im Bericht für das Rechnungsjahr 2010 bemerkte die Kontrollabteilung, dass diese Erklärungen ihrer Meinung nach wenig aussagekräftig
sind. Die tatsächlichen Begründungen für auftretende Über- bzw. Unterschreitungen in diesen Bereichen, bzw. auf welche Umstände im Detail
die Abweichungen zurückzuführen waren, gehen aus einer solchen Erläuterung jedenfalls nicht hervor. Gerade weil die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft zum überwiegenden Teil auf das von der IIG &
Co KG übermittelte Zahlenmaterial sowohl der im Eigentum der IIG & Co
KG stehenden, als auch jener von der IISG für die Stadtgemeinde Innsbruck verwalteten Objekte und Grundstücke angewiesen ist, empfahl die
Kontrollabteilung damals, speziell für den Nachweis der Erläuterungen,
jene Detailinformationen einzufordern und anzugeben, die (in den zu erläuternden Bereichen) zu den Abweichungen geführt haben. Damit wäre
eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit bezüglich der bei den
jeweiligen Voranschlagsposten ausgewiesenen Über- bzw. Unterschreitungen gewährleistet. Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde im damaligen Anhörungsverfahren bereits für den Rechnungsabschluss 2011 zugesichert.
Bei der Durchsicht des aktuellen Nachweises der Erläuterungen im Rechnungsabschluss 2017 stellte die Kontrollabteilung allerdings (wie auch
schon in den Rechnungsabschlüssen der Jahre 2011 bis 2016) fest, dass
bei den Erklärungen für die Abweichungen zwischen Budget und Rechnung betreffend die Mietzinsaufwendungen sowie die Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung unverändert mit „die Budgetierung und Abrechnung erfolgt nach Meldungen und Vorschreibungen der IIG“ argumentiert wird.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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