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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.193

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Unter Hinweis auf die von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft in den Vorjahren abgegebenen Stellungnahmen zu dieser
Thematik wiederholte die Kontrollabteilung nochmals mit Nachdruck ihre
bereits im Zuge der oben erwähnten Prüfungsjahre ausgesprochenen
Empfehlungen, zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit
für den Nachweis der Erläuterungen vehement jene Detailinformationen
einzufordern, die (in den zu erläuternden Bereichen) zu den Abweichungen geführt haben.
Feststellung –
Empfehlung

Zu diesem Kapitel sind der Kontrollabteilung im Nachweis der Erläuterungen bei den Mieterträgen zwei Finanzpositionen aufgefallen, bei denen im
Jahr 2017 keine Einnahmen ausgewiesen wurden:
Voranschlag
in €

Rechnung
in €

029000 Amtsgebäude
2.824200

366.000,00

0,00

351.253,85

262000 Sportplätze
2.824000

38.000,00

0,00

36.382,57

2017

Nicht gebucht
in €

Mieterträge

Die Abrechnung der Geschäftsbesorgung 2017 der IISG ergab Mietzinsaufwendungen in Höhe von insgesamt € 8.255.707,98. An Einnahmen
aus Vermietung und Verpachtung waren insgesamt € 7.342.932,92 zu
verzeichnen. Aus der Saldierung der Ausgaben mit den Einnahmen ergab
sich ein am 05.02.2018 an die IISG überwiesener Restbetrag aus der
Geschäftsbesorgung 2017 von € 912.775,06.
Lt. Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin standen ausgabenseitig
allerdings zu wenig Budgetmittel in der Deckungsklasse zur Verfügung.
Daher erfolgte aus buchhalterischer Sicht eine Kürzung sowohl der Ausgaben als auch der Einnahmen um den in der obigen Tabelle aufgezeigten Gesamtbetrag in Höhe von zusammen € 387.636,42. In der Jahresrechnung 2017 wurde somit auf der Ausgabenseite ein verminderter Gesamtbetrag von € 7.868.071,56 und auf der Einnahmenseite ein ebenso
verminderter Gesamtbetrag von € 6.955.296,50 verbucht.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung
in § 12 (1) VRV 1997, idF BGBl II Nr. 313/2015 hin, wonach die Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben (grundsätzlich) ungekürzt zu erfolgen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, aus Gründen der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit allfällige Budgetüberschreitungen – wie üblich – im
Wege von Nachtragskrediten abzuwickeln.
Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung

Die Einnahmen im Jahr 2017 sind gegenüber dem Jahresergebnis 2016
absolut um € 864.005,04 (+ 0,24 %) gestiegen, im Vergleich mit dem Voranschlag 2017 ergaben sich Mehreinnahmen in der Höhe von
€ 4.283.924,40 (+ 1,21 %). Das ausgabenseitige Ergebnis des Jahres
2017 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr effektiv um € 947.146,61
(+ 0,27 %), wobei im Vergleich mit dem Voranschlag 2017 Minderausgaben in der Höhe von € 9.464.84,07 (- 2,57 %) zu verzeichnen waren.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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