Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.198

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Ertragsanteile an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben
in € Mio.
2017
2016
2015
2014
2013
100 110 120 130 140 150 160 170 180 190

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen an den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben belief
sich im Jahr 2017 auf insgesamt € 300,1 Mio. und hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rd. € 5,2 Mio. oder 1,8 % verbessert.
Die ausgewiesenen Vorschreibungsbeträge der Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben decken rd. 83,8 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des OH des
Jahres 2017 der Stadt Innsbruck (€ 358,3 Mio.) ab. Im Vorjahr hat sich
der Anteil der durch Ausschließliche Gemeindeabgaben und Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben bedeckten Ausgaben an den
Gesamtausgaben des OH (rd. € 357,3 Mio.) auf insgesamt rd.
82,5 % belaufen.

Verhältnis Ertragsanteile zu Ausschließlichen Gemeindeabgaben

Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im Prüfungsjahr
2017 auf 61,1 % zu 38,9 % belaufen. Bezug nehmend auf das Vorjahr
betrug die Relation 61,3 % zu 38,7 %.

GemeindeBedarfszuweisungsmittel

Wie bereits erwähnt, werden im Rahmen des Verteilungsprozesses der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den Ländern
überwiesen. Hierbei handelt es sich um die so genannten GemeindeBedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt sind.
Aus diesem Titel war im Haushaltsplan 2017 eine Gemeinde-Bedarfszuweisung mit einem Betrag von € 9,0 Mio. veranschlagt; in der Jahresrechnung 2017 konnte allerdings ein um € 1,0 Mio. erhöhter Betrag vereinnahmt werden. Diese Mehreinnahmen sind auf zielführende Verhandlungen der damaligen Frau Bürgermeisterin mit dem Land Tirol zurückzuführen. Die Gemeinde-Bedarfszuweisungen sind gänzlich zur Finanzierung verschiedener Projekte des AOH verwendet worden.

Rücklagenwesen

Gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen des IStR ist ein Überschuss des OH im Allgemeinen zum Haushaltsausgleich, zur Bildung von
Rücklagen oder zur außerordentlichen Schuldentilgung zu verwenden. In
gleicher Weise sind die Überschüsse einzelner Vorhaben des AOH nach

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

9