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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.200

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Sonderrücklage
„Bildungs- und
Kulturbau“

Die Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ in Höhe von € 2,9 Mio.
war bereits im Jahr 2004 vorausschauend zur Finanzierung von Kulturprojekten eingerichtet worden. Im Jahr 2007 wurde dieser Rücklage ein
Betrag in Höhe von € 3,5 Mio. zugeführt. In den Jahren 2008 bis 2013
erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Entnahme, weshalb zum
Ende des Wirtschaftsjahres 2013 rd. € 6,4 Mio. eingestellt waren.
Im Jahr 2013 hat der GR in seiner Sitzung vom 05.12. beschlossen, mit
finanzieller Beteiligung des Landes Tirol und des Bundes am Standort
Universitätsstraße 1 den seit längerer Zeit angestrebten Neubau „Haus
der Musik“ zu verwirklichen. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes in
Höhe von € 9,0 Mio. konnte am 23.05.2014 vereinnahmt und der Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ zugeführt werden. Anderseits
wurden im Jahr 2014 der IIG & Co KG insgesamt € 450,0 Tsd. als Baukostenzuschuss für die Errichtung des „Hauses der Musik“ überwiesen.
Der Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ sind im Wirtschaftsjahr
2015 wiederum rd. € 8.880,0 Tsd. zur Bedeckung der an die IIG & Co KG
für den Neubau „Haus der Musik“ geleisteten Baukostenzuschüsse entnommen worden. Infolgedessen belief sich der Stand dieser Haushaltsrücklage zum 31.12.2015 auf rd. € 6,0 Mio. Im Haushaltsjahr 2016 ist der
betreffenden Haushaltsrücklage weder ein Betrag zugeführt noch entnommen worden.
Im Jahr 2017 sind im Konnex mit dem Haus der Musik mehrere Baukostenzuschüsse (insgesamt rd. € 21,2 Mio.) an die IIG & Co KG geleistet
worden. Zur (teilweisen) Bedeckung dieser außerordentlichen Ausgaben
hat der GR in seiner Sitzung vom 07.12.2017 die gänzliche Auflösung der
bestehenden Rücklage für Bildungs- und Kulturbau beschlossen.

Rücklagendeckungsquote

Die Deckungsquote für die zum Jahresende 2017 in der Jahresrechnung
ausgewiesenen Rücklagen weist einen (überaus) positiven Wert
(654,7 %) aus. Diese Kennzahl bringt den Anteil der Rücklagen am Eigenkapital zum Ausdruck, wobei sich das Eigenkapital aus dem Kassenbestand (rd. € 40,8 Tsd.), den täglich fälligen bzw. kurzfristig angelegten
Beständen der Girokonten (rd. € 28,6 Mio.) und aus den sonstigen Veranlagungsbeständen (rd. € 17,3 Mio.) von insgesamt rd. € 45,9 Mio. zum
31.12.2017 zusammensetzt.

Personalaufwand

Wie alljährlich bildeten die Personalausgaben die größte Ausgabenpost
im Ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen, welche die
aktiven Bediensteten betreffen, beliefen sich laut Jahresrechnung auf
€ 82,017 Mio. gegenüber einem Präliminare von € 79,009 Mio. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2016 waren Mehrausgaben von € 7,288
Mio. zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung
diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist gegenüber
dem Vorjahr um 2,28 Prozentpunkte auf 20,59 % gestiegen.

Personalsubventionen

Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2017 in einer Höhe von € 1,437 Mio. angefallenen Personalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt
€ 1,371 Mio. im Wege der Abgangsdeckung.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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