Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.207

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2022) zurückzubezahlen; während der tilgungsfreien ersten 5 Jahre der
Kreditlaufzeit sind von der Stadt Innsbruck als Kreditnehmerin lediglich
die anfallenden Zinsen zu begleichen.
Buchhalterische
Verarbeitung der
Zahlungen für Tilgung
und Zinsen –
Empfehlung

Bei der Überprüfung der buchhalterischen Verarbeitung der Zahlungen
für Tilgung und Zinsen bzw. deren Abwicklung über die konkreten Unterabschnitte, die als Folge der jeweiligen Zuordnung und Vereinnahmung
der Kreditmittel festgelegt sind, stellte die Kontrollabteilung einige Abweichungen gegenüber der Handhabungspraxis der Vorjahre fest.
Von ihr wurde empfohlen, die im Detail aufgezeigten Sachverhalte zu
überprüfen und gegebenenfalls eine den Anregungen der Kontrollabteilung angepasste Verbuchung der Zins- und Tilgungszahlungen sicherzustellen.

Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2016 bis 31.12.2017 ist der Schuldenstand (unter Zurechnung der Tranche II des EIB-Kredites über
€ 23.500.000,00 zum Schuldenstand per 31.12.2016) um
€ 14.801.592,71 – das entspricht 23,29 % – gestiegen. Dem folgend hat
sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 500,71 im Jahr 2016 auf
€ 603,15 im Jahr 2017 erhöht.
Zur Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung merkte die Kontrollabteilung
allgemein an, dass von ihr dafür die jeweilige Einwohnerzahl gemäß § 9
Abs. 9 FAG 2008 i.d.g.F. berücksichtigt worden ist. Für das Haushaltsjahr
2017 war entsprechend dieser gesetzlichen Regelung die Einwohnerzahl
per 31.10.2015 von 129.907 (für 2016 jene per 31.10.2014 von 126.922)
maßgeblich.

Zuordnung zum
Gläubiger –
Empfehlung

Vom Gesamtschuldenstand per 31.12.2017 entfallen insgesamt
€ 11.738.811,34 auf vom Land Tirol gewährte Wohnbauförderungsmittel
und € 16.614.150,74 auf Geldmittel, die von inländischen Finanzunternehmungen (Banken) zur Verfügung gestellt worden sind. Die in den Jahren 2016 und 2017 neu beanspruchten Kreditmittel von insgesamt
€ 50.000.000,00 sind ausländischen Finanzunternehmungen (Europäische Investitionsbank – EIB) zuzuordnen.
Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass im maßgeblichen Nachweis der Jahresrechnung 2017 unter der Position „Finanzschulden aus Darlehen von Ländern, Landesfonds, -kammern“ ein erhöhter Betrag von insgesamt € 11.739.614,58 (Differenzbetrag zur obigen
Summe somit € 803,24) dokumentiert wird. Im Gegenzug weist die Position „Finanzschulden aus Inlandsanleihen und Darlehen bei inländischen
Kreditinstituten und Unternehmungen“ eine verringerte Gesamtsumme
von € 16.613.347,50 aus. Im Detail bezog sich die betragliche Differenz
von € 803,24 auf ein Bankdarlehen, welches aus Sicht der Kontrollabteilung in der Jahresrechnung 2017 nicht korrekt zugeordnet worden ist.
Diese Abweichung zu vorjährigen – und aus Sicht der Kontrollabteilung
zutreffenden – Zuordnungen und Dokumentationen wird sich für die
kommende Jahresrechnung 2018 selbst bereinigen, nachdem das betreffende Darlehen Ende März 2018 vollständig zurückbezahlt worden ist
und somit im nächstjährigen Schuldennachweis nicht mehr aufscheinen
wird.

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Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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