Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.210
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4 Außerordentlicher Haushalt
Gesamtvolumen
AO-Budget 2017
Das Präliminare für das Jahr 2017 in der Höhe von € 120.619.100,00 erhöhte sich durch die im Jahr 2017 bewilligten Nachtragskredite um weitere € 23.865.400,00, so dass im Berichtsjahr im AO-Haushalt ein Gesamtvolumen von insgesamt € 144.484.500,00 als Finanzmasse zur Verfügung stand.
Abweichungen
zwischen Voranschlag
und Rechnung 2017
Die größten Abweichungen in absoluten Zahlen zwischen Voranschlag
und Rechnung 2017 des AO-Haushaltes zeigten sich in Form von Minderausgaben in der Gruppe 2 – Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft mit € 8.778.104 (- 42,6 %), in der Gruppe 6 – Straßen- und Wasserbau, Verkehr mit € 4.827.923 (- 52,2 %) und in der Gruppe 8 – Dienstleistungen mit € 7.821.091 bzw. - 9,4 %.).
Im Gesamtüberblick sind im AO-Haushalt 2017 Aufwendungen in der
Höhe von rd. € 98.275.569 angeordnet worden, was im Vergleich mit
dem Präliminare einer Verringerung um € 22.343.531 (- 18,5 %) entspricht.
Nicht begonnene
Vorhaben 2017
Die Kontrollabteilung bemerkte ergänzend, dass im Berichtsjahr in Summe sieben Projekte des AO-Haushaltes 2017 mit einem Volumen von
€ 11.130.000,00, das entspricht rd. 9,2 % des Voranschlagsbetrages im
AO-Haushalt 2017, überhaupt nicht in Angriff genommen bzw. die dafür
präliminierten Mittel nicht beansprucht worden sind.
Bedeckung der
Ausgaben des
AO-Haushaltes 2017
Zur Bedeckung der Ausgaben des AO-Haushaltes 2017 waren neben
Eigenmittel, Bundes- und Landeszuschüssen auch Fremdmittel in Höhe
von € 16.500.000,00 (VJ: € 33.500.000,00) notwendig. Die Finanzierung
der Projekte des AO-Haushaltes 2017 in der Gesamthöhe von
€ 98.275.568,60 (VJ: € 94.052.454,83) erfolgte aus der Zuführung aus
dem Ordentlichen Haushalt im Betrag von € 17.570.000,00
(VJ: € 22.187.739,65), aus den Bedarfszuweisungen des Landes in der
Höhe von € 10.000.000,00 (VJ: € 9.000.000,00), aus Beteiligungserlösen
im Gesamtausmaß von € 29.500.000,00 (VJ: € 3.116.799,08), aus verschiedenen projektbezogenen Zuschüssen des Bundes und des Landes
in der Gesamthöhe von € 17.784.239,79 (VJ: € 20.265.484,46), aus
sonstigen Einnahmen im Betrag von € 183.000,00 (VJ: 0,00), aus den
Erlösen aus Grundstücksverkäufen im Ausmaß von € 236.360,88
(VJ: € 907.093,74) sowie aus Entnahmen aus Rücklagen in der Höhe
von € 6.501.967,93 (VJ: € 5.075.337,90).
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass es
sich bei den Finanzmitteln aus den Beteiligungserlösen in Höhe von
€ 29.500.000,00 um vorübergehende Gelder des Gestellungsbetriebes
handelt, die zur Projektzwischenfinanzierung der Patscherkofelbahn verwendet werden.
5 Kassenlage
Kassengebarung,
Kassenbestand –
Sonderregelung für
das Jahr 2017
Nach § 11 Abs. 1 der VRV konnten bisher alle Ausgaben und Einnahmen, soweit sie im abgelaufenen Rechnungsjahr fällig waren, oder über
den 31. Dezember des abgelaufenen Rechnungsjahres hinaus gestundet
wurden, bis zum Ablauf des Monats Jänner des darauffolgenden Jahres
angewiesen werden. Mit Einführung der neuen Rechnungswesen-
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Zl. KA-10555/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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