Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.252

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(zu Punkt 5 .5)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 26.11.2018

FreizeitpädagogInnen in der Nachmittagsbetreuung; Zahl GfGR/170/2018;
ANFRAGE von GRin Mag. a Klingler-Newesely (NEOS) vom 15.11.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 15.11.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Ich richte hiermit an den Bürgermeister gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR)
nachstehende Anfrage betreffend das Personal, das die GemNova Bildungspool Tirol gem.
GmbH im Auftrag des Schulerhalters für die Betreuung von Kindern in der Nachmittagsbetreuung der Innsbrucker Pflichtschulen zur Verfügung stellt (FreizeitpädagogInnen).
Der Lehrgang zum Freizeitpädagogen/zur Freizeitpädagogin an der Pädagogischen Hochschule
Tirol (pht) wird von der GemNova Bildungspool Tirol gem. GmbH im Dienstvertrag als Ausbildung
der FreizeitbetreuerInnen in der schulischen Nachmittagsbetreuung festgehalten, außer die MitarbeiterInnen haben
- eine äquivalente Ausbildung abgeschlossen oder
- befinden sich in Ausbildung eines äquivalenten Studiums.
Frage 1:

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass eine Ausbildung als äquivalent zum
Lehrgang zur/zum Freizeitpädagogen/in an der pht eingestuft wird?

Antwort:

Mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung ist keine weitere Ausbildung als FreizeitpädagogIn notwendig. Die Teilnahme am Lehrgang wird jedoch empfohlen.
Sonstige pädagogische Ausbildungen > 1.500 Stunden (60 ECTS): z. B.
Berufs- & SozialpädagogInnen