Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.266
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Frage 2:
Ist den zuständigen städtischen Ämtern bekannt, ob schon (Teil-)Flächen des
Frachtenbahnhof-Areals von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) an private lnvestorlnnen verkauft wurden oder ob bereits Optionen vereinbart wurden?
Antwort:
Laut der letzten Besprechung mit der ÖBB-lmmobilienmanagement GmbH
sei dies nicht der Fall.
Frage 3:
Welche Maßnahmen werden von Seiten der Stadt Innsbruck ergriffen, um eine
gesamtheitliche Entwicklung und die Schaffung von gefördertem Wohnraum auf
diesem Areal sicherzustellen?
Antwort:
Unabhängig von den akut aufgetauchten Fragen der mittel- bis langfristigen
Flächenverfügbarkeit ist bereits im rechtskräftigen Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO 2002) für den Bereich des Frachtenbahnhofes ein
Besonderes städtebauliches Entwicklungsgebiet (BE Gebiet) festgelegt. Hier
sind für den Fall einer Verfügbarkeit und Umstrukturierung der Flächen die
künftigen Nutzungen (inklusive Anteil geförderter Wohnbau) festlegt und damit Voraussetzung für nachfolgende Widmungen. In der Fortschreibung des
ÖROKO 2.0 bleibt aufgrund der noch nicht absehbaren konkreten Änderungen seitens ÖBB und BBT dieses Entwicklungsgebiet weiterhin festgelegt.
Eine allfällige Realisierung ist jedoch zeitlich zurückgestellt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung ~I_2_h_~_2_5_m_in~
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....
Mag_a Susanne Plankensteiner
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