Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.268

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Auszug aus dem Protokoll der GR-Sitzung vom 12.06.2014:
"Die Mitglieder des Gemeinderates distanzieren sich von rechtsextremen,
linksextremen, rassistischem, terroristischem sowie sexistischem Gedankengut. Gebäude oder Teile von Gebäuden im Eigentum oder Besitz der
Stadt Innsbruck oder eines Unternehmens, an dem die Stadt Innsbruck beteiligt ist, sollen weder entgeltlich noch unentgeltlich für Organisationen,
Vereine oder Bewegungen zur Verfügung gestellt werden, die solches Gedankengut vertreten/verbreiten oder sich nicht in geeigneter Art und Weise
distanzieren.“
Frage 3:

Welche Vereinsheime unterliegen den Vergabe-Richtlinien?

Antwort:

Vereinsheim Hötting, Vereinsheim Arzl, Mehrzwecksaal (MZS) Igls, Ursulinensäle, Gemeindesaal Amras, MZS Mühlau, MZS Olympisches Dorf
(stadteigene Säle sowie Säle der IIG)

Frage 4:

Welche zuständige Stelle kontrolliert die Einhaltung etwaiger Regelungen?

Antwort:

Bei Verdachtslagen in Bezug auf die Vorgaben der Nichtvermietung laut Gemeinderatsbeschluss vom 12.06.2014 erfolgt die Kontrolle durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages sowie die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, auf Anfrage.

Frage 5:

Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten, die die Stadt Innsbruck für die Vereinsheime zu entrichten hat?

Antwort:

Im Folgenden sind die Betriebskosten des Jahres 2017 der Vereinsheime
dargestellt:
Objekt

BK 2017

Anmerkung

Vereinsheim Hötting

€ 23.184,30 In den BK sind neben dem
MZS auch die Räume enthalten, die an Vereine vermietet
sind.

Vereinsheim Arzl

€ 29.175,34 In den BK sind neben dem
MZS auch die Räume enthalten, die an Vereine vermietet
sind.

Gemeindesaal Igls

€ 11.763,66 In den BK sind neben dem
MZS auch die Räume enthalten, die an Vereine vermietet
sind.

Ursulinensäle

€ 20.444,29

Gemeindesaal Amras

€ 6.681,68
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