Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.292
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(zu Punkt 5 . 3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 05.12.2018
Aushängen von Plakaten am Rathausgebäude; Zahl GfGR/178/2018;
ANFRAGE von GR Kurz (FPÖ) vom 15.11.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Kurz hat am 15.11.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Mutmaßlich auf Geheiß des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck wurde in der
Kalenderwoche 25 des laufenden Jahres am Balkon im 2. Obergeschoß des Rathauses, Ansicht Maria-Theresien-Straße 18, das in der Folge abgebildete Plakat aufgehängt. Folgender
Wortlaut findet sich auf diesem Plakat: "Sicher sein", "Engagiert gegen Abschiebun gen nach
Afghanistan". Laut Art. 10 Abs.1 Z. 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sind jedoch unter
anderem Ausweisung und Abschiebung in Gesetzgebung und Vollziehung eine Angelegenheit des Bundes. Der Bürgermeister von Innsbruck hat daher (ebenso wenig wie der Stadtsenat oder der Gemeinderat) keine Rechtsgrundlage, auf der er sich "gegen Abschiebungen
engagieren" kann bzw. darf. Jegliche Einmischung in solche Angelegenheiten wäre vielmehr
rechtswidrig und, je nach konkreter Tathandlung, sogar z. B. nach § 120 Abs. 3 Z. 2 Fremdenpolizeigesetz verwaltungsrechtlich bzw. nach § 269 oder § 300 Strafgesetzbuch (StGB)
gerichtlich strafbar. Kein Zweifel kann jedoch daran bestehen, dass das gegenständliche Plakat die auf geltendem Bundesrecht erfolgende, rechtmäßige Vollzugspraxis des Abschiebewesens dahingehend unterminiert, dass - je nach Lesart - Dritte aufgefordert werden sollen,
(rechtswidrige) Handlungen gegen genannte Vollzugspraxis zu setzen und/oder dargestellt
werden soll, dass diese Handlungen seitens der politischen Führung der Stadt gesetzt bzw.
initiiert werden.
Im Herbst folgte während der Auflegungszeit des "Frauenvolksbegehrens" ebenfalls der Aushang eines Plakats, das den Inhalt des Volksbegehrens unterstützte. Auch wenn das Volksbe-