Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 11-Protokoll-Budget_Teil_2.pdf
- S.88
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Gemäß§ 60 Abs. 2 des lnnsbrucker Stadtrechtes werden die einzelnen Haushaltsstellen innerhalb
eines Deckungsringes (DK, SN, IM) jeweils gegenseitig für deckungsfähig erklärt.
Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Deckungsringe nach politischer Zuständigkeit entsprechend
der Ressortführung nach den§§ 35a und 35b des lnnsbrucker Stadtrechtes festzulegen. Die Übertragung der Anordnungsbefugnis bleibt davon unberührt. Das Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling ist ermächtigt, innerhalb der Deckungsringe sowie bei Mittelaufbringuhgsansätzen
nach buchhalterischer Notwendigkeit Haushaltsstellen im Rahmen der nicht überschreitbaren
Höchstbeträge zur sachgerechten Verrechnung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen
zu eröffnen.
VII I. Abschlussbuchungen
Im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung sind die nach den Bestimmungen der VRV 2015 zu
tätigenden Abschlussbuchungen, wie die Dotierung und Auflösung von Rückstellungen , die Zuweisung und Entnahme von Rücklagen, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen,
Wertberichtigungen von Forderungen und Abgrenzungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
anzuordnen und mit Vorlage des Entwurfes des Rechnungsabschlusses dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Innsbruck, am
Der Bürgermeister:
Georg Willi
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