Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.65
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Der 15%-Interessentenanteil der Stadt Innsbruck belief sich auf brutto
€ 117.337,40. Die Vorfinanzierung erfolgte mit ca. 89,45 % überwiegend durch das BBA Innsbruck.
4.2 Radfahrer- und Fußgängerbrücke (Teilleistung BA 03 a)
Nicht offener Ideenwettbewerb
Am 04.07.2007 beschloss der Stadtsenat die Austragung eines nicht
offenen, einstufigen Wettbewerbs (Kosten brutto € 27.220,20) als Planungsgrundlage für die Gestaltung und den Bau einer neuen Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Sill im Zuge des Hochwasserschutzprojektes, die spätere Tiflisbrücke.
Für die Herstellungskosten des Brückenbauwerks exkl. Planungs- und
Nebenkosten wurde eine Obergrenze von brutto € 550.000,00 festgelegt.
Nach Vorprüfung der Projektunterlagen folgte am 18.09.2007 die Entscheidung über das Siegerprojekt, welches schließlich auch realisiert
wurde. Die geschätzten Baukosten des Brückenbauwerks (Entwurfsbasis) betrugen brutto € 504.740,00 zzgl. brutto rd. € 60.000,00 bis
€ 100.000,00 für eine durch das Preisgericht empfohlene Überarbeitung der Widerlagerkonstruktion. Im Zuge des Hochwasserschutzprojektes sollte diesbezüglich versucht werden, Synergieeffekte zur Kostenoptimierung zu nutzen.
Beauftragung der
Entwurfsleistungen
Das anschließende, mit dem Wettbewerbssieger geführte Verhandlungsverfahren zur Beauftragung der Entwurfs- und Detailplanung zzgl.
weiterer zusätzlicher Planerleistungen im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes wie bspw. die Gestaltung der Brückenkopf- und Uferbereiche ergab ein Anbot von brutto € 99.162,28 (inkl. Nebenkosten).
Der Leistungsanteil für die Entwurfsplanung betrug brutto € 21.756,10.
Der Anteil der durch die Stadt Innsbruck zu tragenden Kosten (Interessentenanteil + nicht förderbare Kosten) ergab brutto € 78.305,66.
Die Stadt Innsbruck nahm das Ergebnis des Entwurfswettbewerbs am
19.12.2007 zur Kenntnis und das vorgelegte Gesamthonorarangebot
mit der Einschränkung an, dass vorerst nur der Ausarbeitung von weiterführenden Entwurfsleistungen zugestimmt wurde. Für nachfolgende
Planungen war die erneute Zustimmung des Stadtsenats einzuholen.
Einreichfähige
Entwurfsplanung und
Kostenschätzung
Am 02.07.2008 wurde die bis dahin ausgearbeitete Entwurfsplanung
der Radfahrer- und Fußgängerbrücke samt zugehöriger Kostenschätzung durch den Stadtsenat zur Kenntnis genommen und der Beauftragung zur Detailplanung mit Kosten von brutto € 34.406,56 zugestimmt.
Die Kostenschätzung auf Basis der einreichfähigen Entwurfsplanung
belief sich auf brutto rd. € 755.000,00. Die Kostensteigerungen von
brutto rd. € 250.000,00 gegenüber der Wettbewerbsphase wurde mit
Änderungen im Bereich der Widerlagerkonstruktion, einer Überprüfung
des Schwingungsverhaltens und dem Anstieg des Stahlpreises für die
tragende Bauwerkskonstruktion argumentiert.
Beauftragung der
Bauleistungen
Die Vergabe der Bauarbeiten erfolgte im Zuge der Vergabe der Baumeisterarbeiten für den BA 03 a mit Schlussbrief vom 17.06.2010. Bei
einem Vergabevolumen von brutto € 3.240.374,54 betrug die Auftragssumme für das Brückenbauwerk brutto € 795.464,50.
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Zl. KA-10200/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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