Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 11-September.pdf

- S.10

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ser Dienstbarkeit unverzüglich zuzustimmen.
9.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Tauschvertrages, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Die
aus Anlass der Vertragserstellung
und grundbücherlichen Durchführung
zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung
trägt die Stadtgemeinde Innsbruck.
Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.

Es geht darum, dass wir mit Stefan Moser
einen Teil seines Grundstückes tauschen.
Dieser Tausch ermöglicht uns die Zufahrt
zu einem städtischen Grundstück. Unser
städtisches Grundstück ist eine Innenparzelle und nur über die Firma Rathgeb KG
erschlossen. Dieses Grundstück kann
durch diesen Tausch auch getrennt erschlossen werden. Das ist ein sehr großer
Vorteil für die Stadt Innsbruck.
13.

I-RA 357/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Verlängerung des Baurechtes am
städtischen Grundstück 776/2,
vorgetragen in EZ 1020, Grundbuch 81102 Amras, mit der
Lichthaus Haid GesmbH

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.8.2011:
1.

2.

Das mit Baurechtsvertrag vom
12.3.1970 der Lichthaus Haid
GesmbH, FN 34008 m, auf dem städtischen Grundstück 776/2 in EZ 1020,
Grundbuch 81102 Amras, eingeräumte Baurecht wird auf die gesetzlich
maximal zulässige Höchstdauer von
100 Jahren, sohin um weitere 50 Jahre bis 31.12.2069 verlängert.
Die im Baurechtsvertrag vom
12.3.1970 vereinbarten Konditionen,

GR-Sitzung 22.9.2011

insbesondere auch die Bauzinsvereinbarung, bleiben auch für die Dauer
der Baurechtsverlängerung unverändert aufrecht bestehen.
3.

Die in EZ 1021 zu C-LNr. 1 verbücherte Reallast bezieht sich auch auf
den Bauzins für die Dauer der Baurechtsverlängerung.

4.

Die Lichthaus Haid GesmbH verzichtet auf das in EZ 1020 zu C-LNr. 2
einverleibte Vorkaufsrecht und wird
dieses gelöscht.

5.

In der Vereinbarung betreffend die
Baurechtsverlängerung wird ausdrücklich festgehalten, dass die
Stadtgemeinde Innsbruck bei Beendigung des Baurechtes, gleichgültig
wann und aus welchem Grund immer,
das Wahlrecht hat, das Bauwerk entweder entschädigungslos in ihr Eigentum zu übernehmen oder die Entfernung des Bauwerkes auf Kosten der
Lichthaus Haid GesmbH oder deren
Rechtsnachfolger zu verlangen.

6.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Vertrages,
die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes. Die Lichthaus Haid
GesmbH hat alle mit der Durchführung dieses Rechtsgeschäftes verbundenen öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbssteuer, die
Eintragungsgebühr, sowie die Kosten
der Beglaubigung zu tragen bzw. diese Auslagen der Stadtgemeinde Innsbruck zu ersetzen.
Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.

Wir haben diesen Akt bereits in der Sommersitzung des Stadtsenates behandelt.
Diesem Akt gehen viele Überlegungen
und sehr lange Verhandlungen voraus.
Der Kernpunkt des Vorschlages ist jetzt
Folgender: Als damals in den siebziger
Jahren die Baurechtsverträge abgeschlossen wurden, haben die Firmen noch auf
der grünen Wiese gebaut. In diesen Ver-