Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.68
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Die IIG KG vermietet das Bootshaus auf unbestimmte Zeit an die Stadt
Innsbruck. Einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichneten die Vertragspartner am 19.11.2009. Die Berechnung des Hauptmietzinses
erfolgt unter Ansatz der sog. Afa-Miete von 1,5 % p.a. Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass, obgleich die Endabrechnung des Bauvorhabens vorlag, bisher ein auf einer Schätzung
der Gesamtkosten basierender Hauptmietzins durch die IIG KG der
Stadt Innsbruck verrechnet wurde. Im Rahmen der Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass eine entsprechende Anpassung des Hauptmietzinses gem. den AfA-Grundsätzen durchgeführt wurde.
Die Stadt Innsbruck verleiht das Bootshaus inkl. Inventar an den Kanu
Verband Tirol. Gleichzeitig erteilte die Stadt Innsbruck dem Entlehner
die Zustimmung zur ausschließlichen Weiterverleihung an drei weitere,
namentlich genannte Wassersportvereine. Der diesbezügliche Leihvertrag, dem der Stadtsenat mit 14.07.2010 die Zustimmung erteilte, datiert vom 12.08.2010 und wurde rückwirkend mit 01.07.2010 für die
Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Aufgrund eines Optionsrechtes
besteht für den Entlehner die Möglichkeit, den Leihvertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Die Überlassung des Bootshauses geschieht unentgeltlich. Die monatliche Abgeltung der Betriebskosten
erfolgt in Form einer Fixpauschale.
Die Gesamterrichtungskosten des Neubaus Bootshaus gemäß
Schlussrechnung betrugen netto € 291.279,94. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich durch Kapitaltransferzahlungen der Stadt Innsbruck.
5 Gesamtkostenübersicht
Kosten Entwicklungsphase
Die Genehmigungen des BMLFUW zu den Kosten der Ausarbeitung
des generellen HWS-Projektes, des Detailprojektes und der Durchführung des wasserbautechnischen Modellversuchs erfolgten in Form von
Erlässen. Die entsprechenden Aufwendungen waren nicht Bestandteil
der in der Sitzung des Stadtsenats vom 02.07.2008 beschlossenen
Maßnahmen gem. Bauzeit- und Finanzierungsplan, die Kostenkontrolle
wurde separiert geführt. Es ergaben sich Aufwendungen aus förderbaren und nicht förderbarer Kosten von rd. € 185.900,00 für den Bereich
Inn (Interessentenanteil der Stadt Innsbruck rd. € 27.900,00) und rd.
€ 379.100,00 für den Bereich der Sillmündung (Interessentenanteil der
Stadt Innsbruck inkl. nicht förderbarer Kosten rd. € 120.800,00).
Kosten gem. Bauzeitund Finanzierungsplan
und Genehmigungen
des BMLFUW
Zum Stichtag 12.09.2013 umfassten die in der Sitzung des Stadtsenats
vom 02.07.2008 beschlossenen Maßnahmen gem. Bauzeit- und Finanzierungsplan bzw. der entsprechenden finanziellen Genehmigungen
des BMLFUW förderbare Kosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen am Inn und an der Sillmündung von brutto € 5.088.672,73. Die
Kosten für nicht förderbare Maßnahmen wie bspw. die Radfahrer- und
Fußgängerbrücke über die Sill und die Neuerstellung von Rad- und
Gehwegen oder Sonderbeiträge aus der Modellierung und dem Bau
der Kajakrampe ergaben sich mit brutto € 2.862.354,84.
Die Projektkosten der Bauabschnitte 01 – 04 b inkl. Kajakrampe, Radfahrer- und Fußgängerbrücke, Rad- und Fußwege sowie Platzgestaltung betrugen somit brutto € 7.951.027,27. Die durch die Stadtgemeinde Innsbruck zu bedeckenden Kosten exkl. Kosten der Entwicklungs-
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Zl. KA-10200/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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