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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.29

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- 1684 -

kann nur eine Möglichkeit geben, dass man zuerst über das Grundprojekt
mit den ursprünglich vereinbarten Kosten und dann über die Station Löwenhaus gesondert abstimmt. Das wäre meines Erachtens machbar, denn
sonst öffnet man allen Tür und Tor. Es könnte dann ein anderer Investor
kommen und sagen, dass er unter geänderten Rahmenbedingungen auch ein
Angebot gestellt hätte.
Bgm. Zach: Die Station Löwenhaus war ein Wunsch der Stadt
Innsbruck. Erstens hat es nicht Congress Innsbruck, sondern Zentrumsnähe
geheißen. Das war eine Bedingung, die letztendlich auch die Geldflüsse des
Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) ausgelöst
haben, auf die ich noch näher zu sprechen komme.
Wir haben uns aus den unterschiedlichsten Gründen diese zusätzliche Station beim Löwenhaus gewünscht, weil die Einstiegstelle weiter
in das Zentrum verlegt wurde. Kein Mensch hätte es verstanden, wenn die
Bahn auf der Brücke oder vorher ohne eine Zustiegsmöglichkeit stehen
geblieben wäre. Das war im ursprünglichen Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) nicht enthalten, da wir uns die Station Löwenhaus zusätzlich
gewünscht haben und deshalb muss dies auch zusätzlich bezahlt werden.
Was damit noch zusammenhängt, wird in der nächsten Wortmeldung argumentiert.
Das ist jedoch keine technische, sondern eine politische Frage.
Ich bitte GR Mag. Kogler in der politischen Argumentation seine Beweggründe weiter auszuführen.
Dr. Kohl: Die Projektskizze hat sich nicht geändert, sondern,
etwas untechnisch gesprochen, das Projekt durch diesen Zusatzwunsch.
Hätte man innerhalb des ausgeschriebenen Projektes anstatt einer gelben
eine goldene Einstiegstelle gewünscht und um das zu realisieren den
Höchstbetrag erhöht, würde das zutreffen, was GR Mag. Kogler aus dem
Protokoll zitiert hat. Der Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) hat
vorgesehen, dass die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) die
Möglichkeit haben soll, sich zusätzlich etwas zu wünschen, was damals
nicht ausgeschrieben wurde, dafür aber entsprechende Mehrkosten zu tragen hat. Rechtlich hat dies schon seine Richtigkeit.

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004