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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.36

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wird. Dieses Thema wurde in der Ausschreibung angeschnitten. Es gibt
dazu eine Anfrage der STRABAG AG vom 21.7.2004 an die zuständige
Behörde, um hier zu einer Entscheidung zu kommen. Es gibt eine klare
Entscheidung und in der Unterlage steht als Antwort der Umweltverträglichkeitsbehörde Folgendes:
"Nachdem es sich nicht um eine Änderung einer Eisenbahnstrecke von
mindestens fünf Kilometern handelt und auch keine Flächeninanspruchnahme mit Geländeveränderung durch Pistenneubau bzw. Lifttrassen von
mindestens zwanzig Hektar kommt, gilt die diesbezügliche Bestimmung
des UVP-Gesetzes nicht und daher ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig."
Das ist eine Entscheidung der zuständigen Behörde und damit ist diese
Frage beantwortet. Wenn dies der Fall wäre, würde der Zeitplan natürlich
etwas anders aussehen.
Ich darf vielleicht gleich die nächsten Fragen bezüglich des
Zeitplanes beantworten. Darüber sind in den vorliegenden Unterlagen Angaben enthalten. Es sind zwei Varianten eines Zeitplanes angedacht. Die
eine Variante hängt im Wesentlichen von den behördlichen Bewilligungen
ab. Sie wissen, dass es ein neues Seilbahngesetz gibt, welches seit 1.5.2004
in Kraft ist. Dieses Projekt wird eines der ersten größeren Projekte unter
diesem neuen Seilbahngesetz sein. Daher ist die Dauer bis dieses Verfahren
abgeschlossen ist, vielleicht diesmal schwieriger einzuschätzen als bei den
bisherigen Verfahren.
Unter der Annahme, dass bis zum Frühjahr 2005 die Behördenverfahren abgeschlossen werden können, wird der Baubeginn nach der
Wintersaison 2004/2005 stattfinden. Das heißt, dass man mit einer Bauzeit
von eineinhalb Jahren einschließlich der seilbahntechnischen Ausrüstung
und dem Probebetrieb rechnet, sodass der Regelbetrieb bei der Variante 1
im Dezember 2006/Jänner 2007 aufgenommen werden könnte.
Die bestehende Hungerburgbahn würde bis Jahresende 2005
in Betrieb bleiben. Für die Sektion II der Nordkettenbahn ist der Baubeginn
im Frühjahr 2005 geplant und die Sektion I wird ab Feber 2006 eingestellt.
Es gibt eine gleiche Aussage zur Variante 2, die davon ausgeht, dass das
Behördenverfahren länger dauert. Hier würde sich das Ganze etwa um ein
Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004