Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf
- S.1
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-1-
Stadt Innsbruck als Mieterin bleiben
weiterhin die Bestimmungen des
Mietvertrages vom 02.10.2009 voll inhaltlich aufrecht.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 9 . 0 2 . 2 0 1 5
1.
5.
Sämtliche im Zusammenhang mit der
Erstellung und Vergebührung dieses
Mietvertrages verbundenen Kosten
und Abgaben, insbesondere allfällige
Rechtsgeschäftsgebühren, gehen zu
Lasten der Stadt Innsbruck.
6.
Die Stadt Innsbruck übernimmt weiters die Vertretungskosten von """"""""""
"""""""""""""""""" bis zu einer bestimmten Höhe, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird (zuzüglich Umsatzsteuer). Alle darüber hinausgehenden Vertretungskosten hat """""""""
""""""""""""""""""" selbst zu tragen.
7.
"""""""""" """"""""""""""""""""" räumt der Stadt Innsbruck ein Vorkaufsrecht an dem in
seinem Eigentum stehenden ideellen
Hälfteanteil am Grundstück 1668,
KG 81102 Amras, gemäß den Bestimmungen der §§ 1072 ff ABGB ein.
8.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
über Verlangen von """""""""" """""""""""""""""""""
den in seinem Eigentum stehenden
ideellen Hälfteanteil am Grundstück
1668, KG 81102 Amras, um den Betrag, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, zu kaufen.
9.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
""""""""""" """""""""""""""""" mit dem Kaufangebot
gemäß Punkt 8. bis (einschließlich)
31.12.2019 verbindlich im Wort zu
bleiben.
I-RA 175/2013
Rathgeber GmbH, Einräumung
einer Verlängerungsoption für
Baurechte auf den Grundstücken
776/1, 776/5 und 773/3, allesamt
KG Amras, bis 31.12.2068
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.02.2015:
Der bei Optionsausübung und Verlängerung der bestehenden Baurechte bis
31.12.2068 ab 01.01.2040 an die Stadt
Innsbruck zu entrichtende Baurechtszins
wird mit € 15,68 pro m2 und Jahr zuzüglich
Indexierung gemäß Verbraucherpreisindex
(VPI) 2010 ab 2015 bis 2039 (Berücksichtigung der Indexsteigerung zu 100 %) fixiert.
2.
I-RA 412/2013
Mietvertrag Sportplatz Wiesengasse
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.02.2015:
1.
Die Stadt Innsbruck mietet das
Grundstück 1668, vorgetragen in
EZ 741, KG 81102 Amras, von der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) und """"""""""" """""""""""""""""" als jeweilige Hälfteeigentümer des Grundstücks 1668, KG 81102 Amras.
2.
Das Mietverhältnis beginnt rückwirkend mit 01.01.2013 und wird auf die
Dauer von sieben Jahren abgeschlossen, sodass es am 31.12.2019
endet.
3.
Der einvernehmlich festgelegte, angemessene Jahresmietzins für den
ideellen Hälfteanteil von """""""""" """""""""""""""""""
wird in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert.
4.
Auf das Mietverhältnis zwischen der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) als Vermieterin und der
GR-Sitzung 19.02.2015
10. Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes vertraglich
zu regeln.