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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf

- S.4

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-4-

Die gegenständliche Subvention unterliegt
der Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck in der geltenden Fassung.
9.3

Kinderfreunde Tirol

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit
den Kinderfreunden Tirol eine mittelfristige
Fördervereinbarung auf drei Jahre laut
vorliegendem Mustervertrag abzuschließen.
Den Kinderfreunden Tirol wird für das
Jahr 2015 eine Subvention in Höhe von
€ 36.000,-- genehmigt.
Die gegenständliche Subvention unterliegt
der Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck in der geltenden Fassung.
9.4

Landesverband der Tiroler Pfadfinder und Pfadfinderinnen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit
dem Landesverband der Tiroler Pfadfinder
und Pfadfinderinnen eine mittelfristige
Fördervereinbarung auf drei Jahre laut
vorliegendem Mustervertrag abzuschließen.
Dem Landesverband der Tiroler Pfadfinder
und Pfadfinderinnen wird für das
Jahr 2015 eine Subvention in Höhe von
€ 16.500,-- genehmigt.
Die gegenständliche Subvention unterliegt
der Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck in der geltenden Fassung.
9.5

Tiroler Jugendförderungsprojekt
"Livestage"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit
dem Tiroler Jugendförderungsprojekt "Livestage" eine mittelfristige FördervereinGR-Sitzung 19.02.2015

barung auf drei Jahre laut vorliegendem
Mustervertrag abzuschließen.
Dem Tiroler Jugendförderungsprojekt "Livestage" wird für das Jahr 2015 eine Subvention in Höhe von € 10.000,-- genehmigt.
Die gegenständliche Subvention unterliegt
der Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck in der geltenden Fassung.
9.6

Verein Workstation

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit
dem Verein Workstation eine mittelfristige
Fördervereinbarung auf drei Jahre laut
vorliegendem Mustervertrag abzuschließen.
Dem Verein Workstation wird für das
Jahr 2015 eine Subvention in Höhe von
€ 11.000,-- genehmigt.
Die gegenständliche Subvention unterliegt
der Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck in der geltenden Fassung.
10.

Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2014

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
03.02.2015:
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2014 wird gemäß Beilage genehmigt.
11.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2014

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
03.02.2015:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2014 wird gemäß Beilage
genehmigt.