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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 11-Sondersitzung-Dezember.pdf

- S.114

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- 1769 -

Wir haben lange nachgebohrt, um zu dem Schluss zu kommen, zu dem zumindest die Mehrheit der Innsbrucker Grünen gekommen
ist. Wenn man alles dazurechnet, kommt die Sanierung der alten Trasse auf
jeden Fall für das öffentliche Geld nicht billiger als ein Neubau. Das
scheint für mich eine relativ gesicherte Aussage zu sein. Man muss dann
aber auch - weil es etliche Missverständnisse gibt - gegenüber der Bevölkerung fairer- und richtigerweise sagen, dass wir heute nicht zwischen einer
Ausgabe von € 37 Mio und einer Null-Ausgabe entscheiden. Wir entscheiden darüber, ob wir € 37 Mio als Einmalzahlung für einen Neubau auf den
Tisch legen oder ob wir eine ziemlich ähnliche Summe in den nächsten
Jahren für die Sanierung der alten Trasse bzw. für die Finanzierung eines
laufenden Defizits ausgeben. (Beifall)
Wir entscheiden heute auch nicht über verschiedene Alternativen, welche durch die Diskussion geistern. Auf gute Ratschläge diverser
Unternehmer, die sich nicht an der Ausschreibung beteiligt haben und jetzt
"matschgern" bzw. uns erzählen wollen, wie toll sie das Projekt gemacht
hätten, wenn man sie gelassen hätte, kann ich wirklich und wahrhaftig verzichten. (Beifall) Solche Sachen kann ich in meine Entscheidungsfindung
nicht einbeziehen.
Ich habe den Ausschreibungstext aus dem Amtsblatt
S 183/2003 vom Herbst des vorigen Jahres vorliegen. In dem steht unter
anderem, wie vom Bundesvergabegesetz gefordert, welche Nachweise ein
Unternehmer der sich an der Ausschreibung beteiligen will, zum Beweis
der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit vorlegen muss. Was in der Tiroler Tageszeitung gestanden ist, dass die Sache
an einem fehlenden Leumundszeugnis wegen 40 Jahre zurückliegender
möglicherweise begangener Straftaten bei dem Herrn, der jetzt am lautesteten schreit, gescheitert sei, ist meiner Kenntnis nach einfach nicht richtig,
um nicht zu sagen "erstunken und erlogen".
Dies haben sich die Vergabekommission oder die Geschäftsführung der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) nicht aus dem
Finger gesaugt, sondern das steht im Bundesvergabegesetz. Hier werden
wohl Nachweise über die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit und nicht das Leumundszeugnis gefehlt haben. Wenn sich

Sonder-GR-Sitzung 17.12.2004