Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 12_Kurzprotokoll_09.11.2017.pdf
- S.4
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-4-
Ausmaß von 1.136 m2) zu Wohnzwecken an ArbeitnehmerInnen der Anzengruber KFZ-Reparaturwerkstätten
GmbH oder deren RechtsnachfolgerIn
zu betriebstechnisch notwendigen
Zwecken zu. Die erzielten Mehreinnahmen über dem jeweiligen Baurechtszins werden zwischen der Stadt
Innsbruck und den BaurechtsnehmerInnen je zur Hälfte aufgeteilt.
die Baurechtsliegenschaft nach Vertragsbeendigung, aus welchem Grund
immer, kontaminationsfrei an die
Stadt Innsbruck zurückzustellen.
8.
9.
Auf der künftigen Baurechtseinlage
(Grundstück 912/11, KG Amras, im
Ausmaß von 2.549 m2) wird ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Innsbruck für alle Veräußerungsarten
mit einer Einlösungsfrist von 90 Tagen verbüchert.
Auf der Stammliegenschaft des künftigen Baurechtes (Grundstück 912/11,
KG Amras, im Ausmaß von 2.549 m2)
wird zu Gunsten der BaurechtsnehmerInnen ein Vorkaufsrecht vereinbart.
10. Bei Beendigung des Baurechtes,
gleichgültig wann und aus welchem
Grund, hat die Stadt Innsbruck das
Wahlrecht, das Bauwerk auf der Baurechtsliegenschaft zu erwerben oder
die Entfernung des Bauwerks zu verlangen.
11. Die BaurechtsnehmerInnen sind berechtigt, die Baurechtsliegenschaft
oder Teile davon der Anzengruber
KFZ-Reparaturwerkstätten GmbH
bzw. deren RechtsnachfolgerIn weiterzuvermieten.
12. Die Stadt Innsbruck stimmt der Übertragung des Baurechtes an eine/n
RechtsnachfolgerIn der BaurechtsnehmerInnen aus deren Verwandtschaftsverhältnis im 1. Grad zu denselben Vertragsbedingungen zu und
verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung des Vorkaufsrechtes.
13. Die zwei Wohnungen im 1. Obergeschoß des Wohngebäudes auf der
derzeitigen Baurechtsliegenschaft
(Grundstück 912/11, KG Amras, im
Ausmaß von 1.136 m2) wurden bereits auf Grundlage des Baurechtsvertrages vom 29.06.2009 mit Zustimmung der Stadt Innsbruck vermietet.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Vermietung der beiden Wohnungen im 1.
Obergeschoß des Wohngebäudes auf
der derzeitigen Baurechtsliegenschaft
(Grundstück 912/11, KG Amras, im
GR-Sitzung 09.11.2017
14. Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Errichtung des Baurechtsvertrages,
die Einholung aller hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Alle
mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung verbundenen
Kosten, öffentliche Abgaben, Steuern
und Gebühren tragen die BaurechtsnehmerInnen.
15. Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäfts zu regeln.
8.
IV 13575/2017
Wavegarden PreFeasibility, Projekt TVBI/Land Tirol/Tiroler Tourismusförderungfonds, Kostenanteil Stadt Innsbruck
Beschluss (bei Stimmenthaltung von RUDI
und FPÖ, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Der Gemeinderat nimmt den dem Originalakt beigefügten Schlussbericht der Firma Creative Sports Entertainment Agency
GmbH zum Projekt Wavegarden zur
Kenntnis und beschließt einen Kostenbeitrag von 25 %, das sind € 33.281,91.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/770100-728100 (neu: 1.770100728000), Entgelte für sonstige Leistungen
- Tourismusförderung.