Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf
- S.5
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen. Heute ist ein Team
vom Österreichischen Rundfunk (ORF) anwesend, das filmen möchte.
Zu Punkt 11., Antrag des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
d)
Bebauungsplan Nr. SM-B16, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Josef-FranzHuter-Straße 40 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SM-B11 und Nr. SMB11/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
2.
Schultze Thomas (GRÜNE), Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Thomas Schultze
(Innsbrucker Grüne), mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand von Frau
Bürgermeisterin.
3.
Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 05.10.2017 (11. Sitzung)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
vom 05.10.2017 (11. Sitzung) wurde allen
Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
4.
Genehmigung der Tagesordnung
in
Bgm. Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird, da der Projektsicherungsvertrag noch nicht vorliegt:
GR-Sitzung 09.11.2017
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
i)
InnenSTADT-Garage ("SoWi-Garage"),
Berichte zum Erwerb und Betrieb - gesamter Akt
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
5.
Gedenken zur Pogromnacht
09./10.11.1938
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben.
Es ist zwar kein Totengedenken für eine
Einzelperson zu verlesen, allerdings ist der
heutige Tag ein besonderer - sind doch in
der Nacht von 9. auf 10.11.1938 in der
Stadt Innsbrucker viele jüdische MitbürgerInnen Opfer von organisierten Übergriffen
geworden.
Die Tiroler Landeshauptstadt war gemessen
an der Bevölkerungszahl und der Größe der
aktiven jüdischen Gemeinde neben der
Bundeshauptstadt Wien einer der blutigsten
Schauplätze im deutschsprachigen Raum.
Vier Menschen verloren im Zuge der Tätlichkeiten ihr Leben: Richard Berger, Wilhelm Bauer, Richard Graubart und Josef
Adler, der zwei Monate nach dieser Pogromnacht seinen Verletzungen erlegen ist.