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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.42

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- 699 -

mit der die Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015 geändert wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Diese Änderung der Müllabfuhrordnung ist ein Innsbrucker Spezifikum. Wir sind hier in der Perfektion oft vorauseilend, aber das ist so, wenn
es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung - auch von AnwältInnen - gibt.

EZ 2802, KG 81111 Hötting, die im vorliegenden Grundeinlöseplan der Mag.Abt. III, Tiefbau, vom September 2016
schematisch dargestellte Fläche im
Gesamtausmaß von 597 m2.
2.

Das gegenständliche Grundstück befindet sich zur Gänze vor der rechtskräftigen Straßenfluchtlinie. Der Kaufpreis beträgt """"""""""""""""/m2, für die Gesamtfläche von 597 m2 somit
""""""""""""""""""""""""""". Das Flächenausmaß des
Grundstückes ergibt sich aus dem
Grundbuchsstand. Der Kaufpreis ist in
zwei gleichen Teilen zu bezahlen, wobei die erste Hälfte binnen einem Monat nach allseitiger Unterfertigung des
Kaufvertrages, die zweite Hälfte binnen
einem Monat nach grundbücherlicher
Durchführung des Rechtsgeschäftes
zur Zahlung an die Verkäuferin fällig ist.

Deshalb dient diese Änderung dazu,
Rechtssicherheit vor allem für die BewohnerInnen von Mehrparteienhäusern in der Innenstadt zu schaffen.
17.

RA/1054/2014/SCM
Deponie Ahrental, 3. Nachtragsvereinbarung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.10.2017:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss der 3. Nachtragsvereinbarung
über die Umsetzung der behördlich
bewilligten Stilllegungsmaßnahmen des
Deponieabschnittes I zu.

3.

Die WIB Bauträger GmbH ist berechtigt, das Grundstück 1739/1, KG Hötting, bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten auf Grundstück 1745/8, KG Hötting, unentgeltlich zu nutzen.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der unentgeltlichen Nutzung der privaten Grundstücke 698 und 699, KG Vill, und des
Grundstückes 754/1, KG Vill (öffentliches Gut, Talweg), durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG)
ausschließlich zur Ausführung der behördlich bewilligten Stilllegungsmaßnahmen gemäß Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom
09.02.2017, Geschäftszahl U-ABF9/38/67/2017, zu.

4.

Die Ausarbeitung des Kaufvertrages
und die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes sowie sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern
und Gebühren, übernimmt die Stadt
Innsbruck. Eine allenfalls zur Vorschreibung gelangende Immobilienertragsteuer trägt die Verkäuferin.

5.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der vertraglichen Regelung und grundbücherlichen
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes
beauftragt und ermächtigt.

18.

RA/0443/2016/FRT
Stadt Innsbruck, Kauf einer Fläche von 597 m2 aus Grundstück 1739/1, vorgetragen in
EZ 2802, KG 81111 Hötting, von
der WIB Bauträger GmbH

19.

RA/0597/2017/KOB
Metallbau Center GmbH, Baurecht
an einer Teilfläche des Grundstückes 648/2, KG 81102 Amras, im
Ausmaß von ca. 2.180 m2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.10.2017:

Beschluss (einstimmig):

1.

Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2017:

Die Stadt Innsbruck kauft von der WIB
Bauträger GmbH, 6020 Innsbruck, Museumstraße 16, FN 336681 w, das
Grundstück 1739/1, vorgetragen in

GR-Sitzung 09.11.2017

1.

Die Stadt Innsbruck räumt der Firma
Metallbau Center GmbH, FN 436150y,
Michael-Gaismair-Straße 15,