Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.43

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12_Protokoll_09.11.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 700 -

6020 Innsbruck, ein Baurecht an einer
Teilfläche des Grundstückes 648/2,
vorgetragen in EZ 1295, KG 81102
Amras, im Ausmaß von ca. 2.180 m2
ein (das genaue Flächenausmaß ergibt
sich nach Erstellung des Teilungsplanes).
2.

Die Laufzeit des Baurechtes beträgt
45 Jahre.

3.

Der jährliche Baurechtszins beträgt
3,25 % von € 530,--/m2, sohin gerundet
€ 17,--/m2, das sind, ausgehend von
einer Grundstücksfläche von ca.
2.180 m2, ca. € 37.060,-- pro Jahr, indexiert nach Verbraucherpreisindex
(VPI) 2015 oder den an dessen Stelle
tretenden Index.

4.

Ausschließlicher Zweck der Baurechtsbestellung ist die Errichtung und der
Betrieb eines Produktions- und Verwaltungsgebäudes im Rahmen des Geschäftsbereiches der Baurechtsnehmerin (Schlossereibetrieb).

5.

Die gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe
oder Vermietung der Baurechtsliegenschaft bzw. einzelner Teile des Bauwerks an Dritte ist nicht gestattet bzw.
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Innsbruck.

6.

Zur Gewährleistung des Vertragszweckes wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt pro Tag € 100,-und ist, wie der Baurechtszins selbst,
wertzusichern. Zur Sicherung der Konventionalstrafe wird an der Baurechtseinlage aus dem Titel der Gewährleistung ein Höchstbetragspfandrecht von € 100.000,-- begründet.

7.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Baurechtszinses wird als Reallast im
Grundbuch sichergestellt.

8.

Die Stadt Innsbruck und die Metallbau
Center GmbH räumen sich wechselseitige Vorkaufsrechte an der Stammeinlage bzw. der Baurechtseinlage ein.

9.

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass des Neubaus entstehenden oder
zur Vorschreibung gelangenden Kos-

GR-Sitzung 09.11.2017

ten, öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die
Kosten der Finanzamtsanzeige oder
Selbstberechnung, die Kosten für die
Vermessung und die Beglaubigung
sämtlicher Unterschriften, sämtliche
Erschließungskosten etc. übernimmt
die Metallbau Center GmbH bzw. hat
sie diese Ausgaben der Stadt Innsbruck zu ersetzen.
10. Mit der Erstellung des Baurechtsvertrages und der Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes wird die Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und ermächtigt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir können
Firmen Grundstücke zur Verfügung stellen.
Das bedarf manchmal sehr langer Verhandlungen, weil wir um jeden Quadratmeter
kämpfen, um auch anderen Betrieben Erweiterungsmöglichkeiten zu sichern.
20.

RA/0344/2017/SCM
Baurecht auf Grundstück 912/11,
KG Amras

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.11.2017:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der einvernehmlichen Auflösung des Baurechtes
für Kurt und Sabine Anzengruber auf
dem Grundstück 912/11, KG Amras,
zu.

2.

Aus dem Grundstück 912/9, KG Amras,
werden die Teilfläche 1 im Ausmaß von
197 m2 abgeschrieben und dem
Grundstück 912/10 zugeschrieben und
die Teilfläche 2 im Ausmaß von
1.413 m2 abgeschrieben und dem
Grundstück 912/11 zugeschrieben.

3.

Auf dem Grundstück 912/11, KG Amras, mit einer künftigen Fläche von
2.549 m2 räumt die Stadt Innsbruck für
Kurt und Sabine Anzengruber ein Baurecht für die Dauer von 50 Jahren, beginnend mit 01.12.2017, zum Zwecke
der gewerblichen Nutzung, nämlich
KFZ-bezogene Branchen, wie KFZReparaturwerkstätte, Automobilhandel,