Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf
- S.64
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Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F52, Arzl, Bereich
Johannesgasse 5 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F42), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
(IGB) präsentiert wurde. Es gab keinen eigenen Wettbewerb, sondern das bestehende Projekt wird weiterentwickelt.
Für mich ist es immer noch nicht zu 100 %
klar, welche neue Nutzung es hier geben
sollte. Wenn es stimmt, gibt es auch "Betreutes Wohnen". Insofern ist es vielleicht
ein wenig besser als die ursprüngliche Projektierung.
"Für Innsbruck" wird vorerst bei einer
Stimmenthaltung bleiben, bis es klarer wird,
was bei diesem Projekt dann konkret umgesetzt wird.
Ich melde somit Stimmenthaltung für die
gesamte Fraktion an.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von "Für
Innsbruck", 8 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2017 wird angenommen.
36.
35.
Maglbk/21072/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B34, Höttinger Au, Bereich
Fischerhäuslweg, Fürstenweg und
Daneygasse (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HA-B28),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von "Für Innsbruck",
2 Stimmen):
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B34, Höttinger Au, Bereich
Fischerhäuslweg, Fürstenweg und
Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA-B28), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, zu beschließen.
Hierbei handelt es sich um das Grundstück
neben dem "Haus im Leben". Wie in der
Historie bekannt ist, war "Für Innsbruck"
beim ersten Teil dieses Gebäudes immer
sehr skeptisch und gegenteiliger Ansicht,
dass das hier so errichtet werden sollte. Wir
hätten mit diesem Grundstück andere Ziele
verfolgt.
Es geht jetzt hier um die Erweiterung, die
auch dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat
GR-Sitzung 09.11.2017
MagIbk/21597/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B17, Hötting-West, Bereich Planötzenhofstraße 29 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. HW-B4 und Nr. HW-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B17, Hötting-West, Bereich
Planötzenhofstraße 29 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HW-B4 und Nr. HWB4/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.