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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 12_Protokoll_09.11.2017.pdf

- S.94

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Frage 4:

Welche waren die unvorhergesehenen Gründe, die im genannten Zeitraum bei
rotationellen Verspätungen und Sondergenehmigungen zu einer Erweiterung der
Betriebsbereitschaft gemäß § 5 (1) und (2) ZFBO geführt haben? Ich ersuche um
Aufschlüsselung.

Antwort 4:

Rotationelle Verspätungen entstehen meist wetterbedingt am Startflughafen
z. B. infolge von Nebel, Schneefall oder Unwetter. Die Ursache kann aber
auch in Verzögerungen bei der Abfertigung, beim Enteisen bis hin zu Luftraumüberlastungen begründet sein. In drei der 37 Fälle hat schwerer
Schneefall (zweimal) und ein Gewitter über dem Platz (einmal) in Innsbruck
die Verspätung ausgelöst. Bei rotationellen Verspätungen werden die Betriebszeiten gemäß § 5 (1) ZFBO erweitert.
Die 2 Sondergenehmigungen wurden gemäß § 5 (2) ZFBO vom Geschäftsführer genehmigt.

Frage 5:

Kann es sein, dass rotationelle Verspätungen auch damit zusammenhängen,
dass manche Slots so knapp an das Ende der Betriebszeit gelegt sind, dass ein
Überschreiten der Betriebszeit fast unvermeidbar ist?

Antwort 5:

Die Betriebszeiten des Flughafens Innsbruck gelten grundsätzlich uneingeschränkt bis zum bescheidmäßig festgesetzten Ende. Um dieses Betriebszeitenende auch in der Praxis einhalten zu können, werden auf Wunsch der
TFG seitens der dafür gesetzlich zuständigen Slot Coordination Austria
GmbH die Slots in den Randzeiten nur eingeschränkt und an als besonders
zuverlässig bekannte Airlines vergeben. Sollte es gehäuft zu Verspätungen
kommen, wird umgehend mit der Airline Kontakt aufgenommen, um eine
Besserung herbei zu führen. Dies ist bisher immer gelungen, da die Airlines
und die TFG größtes Interesse daran haben, innerhalb der festgesetzten Betriebszeiten zu operieren.

Frage 6:

Wie viele Flugbewegungen fanden im genannten Zeitraum an Samstagen zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr Uhr statt? Bitte aufschlüsseln nach Jets, Turboprops und motorisierten Sportflugzeugen.

Antwort 6:

Eine solche Statistik wird bei uns nicht geführt. Es liegt lediglich eine Kladde der Austrocontrol mit bis Ende September kumuliert weit über 30.000 Dateneinträgen über die Flugbewegungen für das Jahr 2017 vor. Diese Daten
sind jedoch nicht digital, sondern nur händisch auswertbar. Die Einhaltung
der bescheidmäßig vorgeschriebenen Mittagsruhe an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird jedenfalls von der ACG überwacht. Verstöße sind
nicht bekannt.
Es gibt jedoch die monatlich in Excel-Tabellen vom Amt der Tiroler Landesregierung veröffentlichten Lärmdaten der drei Fluglärmmessstellen. Eventuell können die dort mit Datum und Zeit versehenen Daten direkt sortiert
und ausgewertet werden. Flugereignisse, deren Lärmemission nicht die
Grenzwerte überschreiten und damit auch nicht erfasst werden, sind sicherlich vernachlässigbar.

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