Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.20
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Man weiß noch nicht genau, was man mit
diesem Objekt machen möchte. Es geht
erst einmal um eine Kaufoption. Wenn man
nach Igls hinauffährt, kommt man zuerst am
Postgebäude vorbei. Anschließend, rechter
Hand, sieht man dann das alte Bauernhaus,
das dem Verfall preisgegeben ist. Es bietet
alle Möglichkeiten, hier etwas entstehen zu
lassen.
Diese Kaufoption ist eine Art Sicherheit für
uns, damit dort keine ungewünschte Bebauung entsteht und man in Ruhe etwas
entwickeln kann, das im Gesamtinteresse
der Stadt Innsbruck ist.
Weil ich gerade VertreterInnen von Igls sehe: Ihr dort oben seid MillionärInnen!
14.
I-RA 1110/2013
Krematorium Innsbruck, Verkauf
des Baurechtes durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB), Verzicht des Vorkaufsrechtes seitens der Stadt Innsbruck
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 08.01.2014:
1.
2.
3.
Die Stadt Innsbruck stimmt als Vorkaufsberechtigte hinsichtlich des Vorkaufsrechtes in der Baurechtseinlagezahl EZ 1262 KG 81102 Amras (C-Blatt
Nr. 1) dem Verkauf des Baurechtes von
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) an die KTG Krematorium Tirol
GmbH zu und verzichtet auf die neuerliche Einräumung eines Vorkaufsrechtes. Der Verzicht wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) ein Vorkaufsrecht am Baurecht
EZ 1262 KG 81102 Amras eingeräumt
wird.
Der Beschlusspunkt 1. gilt vorbehaltlich
eines positiven Aufsichtsratsbeschlusses der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG).
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird in Abstimmung mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) ermächtigt, die vertraglichen
Details zu regeln.
GR-Sitzung 16.01.2014
Im Stadtsenat haben wir einhellig die Meinung vertreten, dass es erfreulicher wäre,
wenn ein Krematorium von öffentlicher Seite
geführt wird. Allerdings gibt es in Kramsach
schon eine solche Einrichtung, die sehr
stark nachgefragt wird. Es steht auch im
Raum, dass sich eine Gruppe von BestatterInnen zusammenschließen möchte, um in
der Marktgemeinde Zirl ein eigenes Krematorium zu betreiben.
Vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Jahren der Preiskampf in diesem Bereich stärker werden wird und die wirtschaftlich ungünstigen Konsequenzen zu tragen
sein werden, sollten wir diesem Vorkaufsrecht zustimmen. Andernfalls müssten wir
als Stadt Innsbruck das Krematorium selbst
betreiben. Hier geht es nur um das Vorkaufsrecht - ob tatsächlich verkauft wird,
liegt im Ermessen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).
StR Mag. Fritz: Unsere Zustimmung wurde
im Stadtsenat nur mit Knurren und Zähneknirschen erteilt. Viele KollegInnen empfinden ähnlich. Es macht natürlich keine Freude, wenn eine Dienstleistung, wie das Kremieren, in der Hand eines Kartells von privaten BetreiberInnen ist. Nach derzeitigem
Stand wird schon bei 74 % der Sterbefälle
diese Form der Bestattung gewählt.
Man könnte fast argumentieren, dass der
Betrieb eines Krematoriums eine kommunale, öffentliche Dienstleistung ist, die auch in
kommunaler Hand bleiben sollte - sowohl
wegen der Preisgestaltung als auch wegen
der Qualitätssicherung. Leider fällt diese
Angelegenheit aber nicht in die Kategorie
von Dienstleistungen, für die man einen
Andienungszwang oder ähnliches erlassen
könnte. Es stünde den Privaten frei, ein
Billigkrematorium in die Nachbarschaft zu
stellen, dadurch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) auszuhebeln und eine
Monopolstellung zu erreichen.
Es ist verständlich, dass die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) die Meinung
vertritt, dass das Kremieren nicht ihr Kerngeschäft ist. Daher will sie es lieber aus der
Hand geben und den Privaten überlassen.
Das ist eine kommerziell nachvollziehbare
Entscheidung, politisch ist sie aber sehr
schmerzhaft. Wie man weiß, kann man als
EigentümerIn einer Aktiengesellschaft nicht
leicht etwas vorschreiben. Wenn der Vor-