Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.45
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resvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck enthalten ist. Das hat Budgettransparenz und Klarheit gebracht.
Man kann generell feststellen, dass die Ansätze immer realistischer werden, auch wenn im außerordentlichen Haushalt die Kontrollabteilung festzustellen hat, dass noch immer sehr große Beträge, die budgetiert
werden, jetzt nicht gerade ganz jahresgenau budgetiert werden; also dass in
Bezug auf die Bausumme oder Ähnlichem, was in einem Jahr verbraucht
werden kann, noch immer größere Summen über die Jahre verschoben
werden müssen. Aber die Tendenz ist auch hier, dass dies immer zeitnaher
und realistischer wird. Das ist jetzt über jede Differenz der Meinung, ob
etwas sinnvoll war oder nicht, über das man politisch diverser Meinung
sein kann, jedenfalls anzuerkennen, dass die Budgetabwicklung immer disziplinierter geworden ist.
Ich möchte auch noch Folgendes unterstreichen: Die Kontrollabteilung hat schon auch noch alle Jahre wieder festzustellen, dass es in
ganz bestimmten Bereichen Budgetpolster gibt, wo Ausgaben budgetiert
werden, die Jahr und Tag noch nie verwendet worden sind. Diese Budgetposten werden immer zu 100 % oder in manchen Fällen zu 70 % oder 80 %
nicht benötigt.
Genauso gibt es Budgetposten, die chronisch unterdotiert sind,
wo jedes Jahr der gute Sparwille mit den realen Sparmöglichkeiten einfach
nicht im Einklang steht und die Nachtragskreditansuchen alle Jahre wieder
kommen.
Der Kontrollausschuss hat eine Nachfrage dahingehend gerichtet, wie es mit der Disziplin in Bezug auf die Frage der Folgekostenberechnungen bei Großinvestitionen aussieht, dass dies bereits beim Antrag
auf Budgetierung mitzuliefern ist. Es liegt dazu mittlerweile - ich habe das
erst heute vom Leiter der Kontrollabteilung bekommen - eine Antwort der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, vor, die mitteilt, dass bei
jenen, die vorerst keine Aufstellung über Folgeeinnahmen und -ausgaben
enthalten haben, diese nachgefordert wurden und dementsprechend jetzt
vorliegen. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, achtet darauf, dass dieser im Gemeinderat beschlossene Grundsatz, dass bei Investi-
GR-Sitzung 21.11.2002